Dieser Datenschutznachtrag („DPA“) ist Teil der Reseller-Vereinbarung zwischen Aryaka und Wiederverkäufer (der „Zustimmung“), unter dem der Wiederverkäufer vermarktet und weiterverkauft Aryaka Dienstleistungen für ihre Kunden und potenziellen Kunden. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem DPA verwendet, aber nicht definiert werden, haben die in der Vereinbarung festgelegte Bedeutung.

  • 1. DEFINITIONEN
  • 1.1 "Datencontroller" bezeichnet die juristische Person, die allein, gemeinsam mit anderen oder als Co-Datenverantwortlicher die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt.
  • 1.2 "Datenprozessor" bezeichnet die juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Datenverantwortlichen verarbeitet.
  • 1.3 „Datenschutzgesetze“ bezeichnet alle Gesetze, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten.
  • 1.4 „Betroffene Person“ bezeichnet jede Person, über die im Rahmen dieses DPA personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.
  • 1.5 "Persönliche Angaben" or "Persönliche Daten" bezeichnet personenbezogene Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen und einer Vertragspartei gemäß der Vereinbarung bereitgestellt werden.
  • 1.6 "Verfahren" or "Wird bearbeitet" bezeichnet jeden Vorgang oder jede Vorgangsreihe, die an personenbezogenen Daten oder an Sätzen personenbezogener Daten ausgeführt wird, unabhängig davon, ob diese mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren erfolgen, wie z , Verbreitung oder sonstige Bereitstellung, Zuordnung oder Verknüpfung, Einschränkung, Löschung oder Vernichtung personenbezogener Daten.
  • 1.7 "Sicherheitsvorfall" bedeutet eine Verletzung der Sicherheit der Dienste, die zu versehentlicher oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust, Änderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff auf personenbezogene Daten führt, die im Rahmen dieses DPA übertragen, gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden.
  • 2. Verhältnis zwischen den Parteien. Die Parteien erkennen an, dass Wiederverkäufer und Aryaka sind jeweils Verantwortliche im Sinne der Vereinbarung. Um die Vereinbarung zu erfüllen, müssen die Parteien einander begrenzte personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, beispielsweise geschäftliche Kontaktinformationen. Die Parteien werden diese personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der Vereinbarung und diesem DPA oder anderweitig gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeiten. Der Wiederverkäufer kann von Zeit zu Zeit, wie in der Vereinbarung vorgesehen, Folgendes bereitstellen Aryaka mit Informationen über seine Kunden, um die Bereitstellung von Dienstleistungen für diese Kunden durch den Reseller zu erleichtern. In diesen Fällen Aryaka verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden des Wiederverkäufers nur auf Grundlage der dokumentierten Anweisungen des Wiederverkäufers. Jede Partei trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung ihrer Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Bereitstellung aller erforderlichen Mitteilungen an betroffene Personen oder anderer Personen und der Einholung aller erforderlichen Einwilligungen von betroffenen Personen oder anderen Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Zur Klarheit, Aryaka wird personenbezogene Daten nicht für andere Zwecke als die Bereitstellung von Dienstleistungen für den Wiederverkäufer gemäß der Vereinbarung speichern, verwenden oder offenlegen, insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke außer der Bereitstellung dieser Dienstleistungen für den Wiederverkäufer oder wie durch geltende Datenschutzgesetze vorgeschrieben. Ohne das Vorstehende einzuschränken, wird dies in keinem Fall der Fall sein Aryaka solche personenbezogenen Daten an Dritte verkaufen oder weitergeben. Aryaka bescheinigt, dass es die vorstehenden Einschränkungen versteht und einhalten wird. Sollen Aryaka Stellt das Unternehmen fest, dass es seinen Verpflichtungen aus den geltenden Datenschutzgesetzen nicht mehr nachkommen kann, wird es den Wiederverkäufer unverzüglich informieren.
  • 3. Mitverantwortliche. Wenn die Parteien als Co-Datenverantwortliche fungieren, ist jede Partei ein unabhängiger Datenverantwortlicher und ist einzeln und gesondert für die Einhaltung der Verpflichtungen verantwortlich, die für sie als Datenverantwortlicher gemäß den Datenschutzgesetzen gelten. Als Mitverantwortlicher bestimmt jede Partei individuell die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • 4. Vertraulichkeit. Die Parteien werden von ihren Mitarbeitern verlangen, die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu schützen.
  • 5. Security. Beide Parteien werden angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten in oder auf der Website zu schützen Aryaka Netzwerk gegen unbefugten Verlust, Zerstörung, Veränderung, Zugriff oder Offenlegung, einschließlich der in Anhang 2 aufgeführten Maßnahmen.
  • 6. Sicherheitsvorfall. Wenn bei einer Partei ein Sicherheitsvorfall auftritt, der personenbezogene Daten gefährdet, wird die Partei, von der der Sicherheitsvorfall betroffen ist, die andere Partei unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden benachrichtigen, sofern gesetzlich nichts anderes verboten ist oder keine anderen Anweisungen vorliegen durch eine Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörde. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen über den Sicherheitsvorfall wird die Partei, die von dem Sicherheitsvorfall betroffen ist, auf angemessene Anfrage der anderen Partei der anderen Partei angemessene Unterstützung und Zusammenarbeit in Bezug auf alle Benachrichtigungen gewähren, zu denen diese Partei gesetzlich verpflichtet ist Bereitstellung gegenüber betroffenen Datensubjekten oder Aufsichtsbehörden im Hinblick auf einen solchen Sicherheitsvorfall. Die Parteien behalten sich das Recht vor, der anderen Partei für die angeforderte Unterstützung eine angemessene Gebühr in Rechnung zu stellen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
  • 7. Anfragen betroffener Personen. Angesichts der Art der Vereinbarung vereinbaren die Parteien, dass der Wiederverkäufer die geeignete Partei ist, um auf Anfragen betroffener Personen zu reagieren. Aryaka wird den Wiederverkäufer unverzüglich benachrichtigen, sofern dies nicht durch geltendes Recht verboten ist, wenn Aryaka erhält: (i) alle Anfragen einer betroffenen Person in Bezug auf personenbezogene Daten, die von verarbeitet werden Aryaka, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Opt-out-Anfragen, Anträge auf Zugang und/oder Berichtigung, Sperrung, Löschung, Anträge auf Datenübertragbarkeit und alle ähnlichen Anträge, und wird auf solche Anträge nicht reagieren, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärtsslSie sind vom Wiederverkäufer dazu autorisiert; oder (ii) jede Beschwerde im Zusammenhang mit der Verarbeitung durch Aryaka personenbezogener Daten, einschließlich Behauptungen, dass eine solche Verarbeitung die Rechte einer betroffenen Person verletzt. Der Wiederverkäufer ist für die Beantwortung von Anfragen betroffener Personen verantwortlich. Auf Wunsch des Wiederverkäufers und unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung, Aryaka wird den Reseller durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen unterstützen, soweit dies möglich ist, um den Verpflichtungen des Resellers gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen nachzukommen und auf solche Anfragen betroffener Personen zu reagieren. Aryaka behält sich das Recht vor, dem Wiederverkäufer für die angeforderte Unterstützung eine angemessene Gebühr in Rechnung zu stellen, sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist.
  • 8. Unterauftragsverarbeiter. Beide Parteien vereinbaren, dass die andere Partei personenbezogene Daten an ihre Auftragsverarbeiter und Subunternehmer weitergeben darf, um Dienstleistungen im Rahmen der Vereinbarung bereitzustellen („Unterauftragsverarbeiter“), vorausgesetzt, dass beide Parteien ihren Unterauftragsverarbeitern im Wesentlichen ähnliche Verpflichtungen in Bezug auf die Sicherheit und Vertraulichkeit personenbezogener Daten auferlegen, wie sie in dieser DPA dargelegt sind. Auf Anfrage werden beide Parteien (a) eine Liste ihrer Unterauftragsverarbeiter zur Verfügung stellen und einen Mechanismus bereitstellen, um über Änderungen an dieser Liste informiert zu werden. Beide Parteien haften für die Handlungen oder Unterlassungen von Unterauftragsverarbeitern im gleichen Umfang, als ob die Handlungen oder Unterlassungen von dem Unternehmen vorgenommen worden wären, das den Unterauftragsverarbeiter beauftragt hat.
  • 9. Datenspeicherort. Im Zusammenhang mit der Erfüllung der Vereinbarung kann jede Partei personenbezogene Daten an verschiedene Orte übermitteln, darunter Orte sowohl innerhalb als auch außerhalb United Kingdom („UK“), Europäischer Wirtschaftsraum („EWR“) oder Schweiz. Soweit eine solche Übermittlung eine Übermittlung personenbezogener Daten mit Ursprung im Vereinigten Königreich, im EWR oder in der Schweiz an einen Ort in Ländern außerhalb des Vereinigten Königreichs, des EWR oder der Schweiz beinhaltet, die keinen verbindlichen Angemessenheitsbeschluss erhalten haben, vereinbaren die Parteien, dass die Parteien als solche handeln Für Mitverantwortliche gelten für eine solche Übertragung die hier in Anhang 1 beigefügten Standardvertragsklauseln der Europäischen Union (Verantwortlicher an Verantwortlicher). Diese Übertragung ist in Anhang 1 beschrieben. Wenn die Beziehung zwischen den Parteien die eines Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter ist Für eine solche Übertragung gelten die in Anhang 2 beigefügten Standardvertragsklauseln der Europäischen Union (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter). Diese Übertragung ist in Anhang 1 beschrieben.
  • 10 Ergebnisse überprüfen. Auf Anfrage einer Partei stellt die andere Partei bis zu einmal pro Jahr (a) eine Kopie einer Bewertung durch Dritte zur Verfügung, beispielsweise einen Service Organization Controls 1, Typ 2-Bericht oder einen vergleichbaren Bericht („Meldung Dritter“) , wenn ein solcher Bericht eines Dritten eingeholt wurde oder (b) wenn die Partei keinen Bericht eines Dritten eingeholt hat, wird sie Antworten auf alle schriftlichen Fragen geben, die angemessenerweise zum Zweck der Überprüfung der Einhaltung dieser Vereinbarung gestellt werden („Schriftliche Antworten“) . Alle derartigen Berichte und schriftlichen Antworten Dritter stellen vertrauliche Informationen der übermittelnden Partei dar und dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung dieser Partei offengelegt werden, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn eine Partei auf die Anfrage der anderen Partei mit schriftlichen Antworten statt mit einem Bericht Dritter antwortet und die anfragende Partei nach Erhalt der schriftlichen Antworten vernünftigerweise zu dem Schluss kommt, dass eine weitere Beurteilung gesetzlich erforderlich ist, kann die anfragende Partei dies 30 Tage im Voraus beantragen Mitteilung, auf eigene Kosten und in einem von den Parteien gemeinsam zu vereinbarenden Umfang eine Überprüfung der relevanten Richtlinien, Verfahren und der zugehörigen Dokumentation der Dienste durchzuführen, sofern eine solche Überprüfung die Vertraulichkeitsverpflichtungen gegenüber keinem von ihnen beeinträchtigt Aryaka's andere Wiederverkäufer. Der Wiederverkäufer hat das Recht, jede unbefugte Nutzung personenbezogener Daten zu stoppen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Abhilfe zu schaffen.
  • 11 Zurück oder Disposal. Auf Anfrage bei Abschluss der Vereinbarung wird jede Partei personenbezogene Daten unverzüglich aus ihren Systemen löschen, es sei denn, das geltende Recht schreibt die Speicherung der personenbezogenen Daten vor.

Anhang 1
Standardvertragsklauseln (2021)
Controller-zu-Controller
durch Verweis in diese DPA aufgenommen und hier abgerufen:
www.aryaka.com/SCC2021-Controller-to-Controller/

ANHANG I.

A. LISTE DER PARTEIEN

Datenexporteur(e): Der Datenexporteur ist: Wiederverkäufer, wie in der Vereinbarung definiert

[Identität und Kontaktdaten des/der Datenexporteur(s) und gegebenenfalls seines/ihres Datenschutzbeauftragten und/oder Vertreters in der Europäischen Union]

Name: Siehe Bestellformular zwischen Reseller und Aryaka

Adresse: Siehe Bestellformular zwischen Reseller und Aryaka

Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: Siehe Bestellformular zwischen Reseller und Aryaka

Aktivitäten, die für die gemäß diesen Klauseln übertragenen Daten relevant sind: Siehe Vereinbarung zwischen Reseller und Aryaka

Rolle (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter): Verantwortlicher

Datenimporteur(e): Der Datenimporteur ist: Aryaka.
Identität und Kontaktdaten des/der Datenimporteur(s), einschließlich etwaiger Ansprechpartner, die für den Datenschutz verantwortlich sind

Name: Aryaka Networks, Inc.

Adresse: 1850 Gateway Drive, Suite 500, San Mateo, CA 94404 USA

Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: Edward Frye, CISCO/ES, [E-Mail geschützt]

Aktivitäten, die für die gemäß diesen Klauseln übertragenen Daten relevant sind: Siehe Vereinbarung zwischen Reseller und Aryaka

Rolle (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter): Verantwortlicher

B. BESCHREIBUNG DER ÜBERTRAGUNG

Kategorien von betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten übermittelt werden

Geschäftskontakte beim Reseller und Aryaka.

Kategorien der übermittelten personenbezogenen Daten

Geschäftskontaktinformationen wie Name, Titel, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, physische Adresse.

Sensible Daten werden übermittelt (falls zutreffend) und angewendete Beschränkungen oder Sicherheitsvorkehrungen, die die Art der Daten und die damit verbundenen Risiken vollständig berücksichtigen, wie z eine Aufzeichnung des Zugriffs auf die Daten, Einschränkungen für die Weiterleitung oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.

Andere

Die Häufigkeit der Übertragung (z. B. ob die Daten einmalig oder kontinuierlich übertragen werden).

Soweit erforderlich, um die Dienstleistungen im Rahmen der Vereinbarung zu erbringen und die Geschäftsbeziehung aufrechtzuerhalten.

Art der Verarbeitung

Aryaka verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen gemäß der Vereinbarung erforderlich ist.

Zweck(e) der Datenübermittlung und Weiterverarbeitung

Transfer nach Aryaka's Geschäftsbüros außerhalb des Vereinigten Königreichs, des EWR oder der Schweiz. Aryaka verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen gemäß der Vereinbarung erforderlich ist.

Der Zeitraum, für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien, die zur Bestimmung dieses Zeitraums verwendet werden

Typ Anzahl der aufbewahrten Jahre
Verkaufsunterlagen 5 Jahre
Rechnungen 7 Jahre
Hauptbuch Permanente Schweißbadsicherung

Bei Übermittlungen an (Unter-)Auftragsverarbeiter bitte auch den Betreff angeben mattArt und Dauer der Verarbeitung
Die folgenden Unterauftragsverarbeiter können für die folgenden Dienste/an den folgenden Verarbeitungsstandorten eingesetzt werden:

Zwangsversteigerung:

Anwendung: Customer Relationship Management
Standort, an dem die Instanz ansässig ist: USA
Zugegriffen von Aryaka Personal von:
Vereinigte Staaten, India, Germany, United Kingdom, Canada, Australia, Japan, Niederlande, Süden Korea, und die Schweiz

NetSuite:
Anwendung: Buchhaltung
Standort, an dem die Instanz ansässig ist: USA
Zugegriffen von Aryaka Personal von:
USA und India

Zuora:
Anwendung: Rechnungsstellung
Standort, an dem die Instanz ansässig ist: USA
Zugegriffen von Aryaka Personal von:
USA und India

Markto:
Anwendung: Marketing und Messaging
Standort, an dem die Instanz ansässig ist: USA
Zugegriffen von Aryaka Personal von:
Vereinigte Staaten, United Kingdom und India

C. ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE

Identifizieren Sie die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n) gemäß Ziffer 13

Das Büro des britischen Informationskommissars.

Anhang 2
Standardvertragsklauseln (2021)
Controller-zu-Controller
durch Verweis in diese DPA aufgenommen und hier abgerufen:
www.aryaka.com/SCC2021-Controller-to-Controller/

ANHANG I.

A. LISTE DER PARTEIEN

Datenexporteur(e): Der Datenexporteur ist: Wiederverkäufer, wie in der Vereinbarung definiert
[Identität und Kontaktdaten des/der Datenexporteur(s) und gegebenenfalls seines/ihres Datenschutzbeauftragten und/oder Vertreters in der Europäischen Union]

Name: Siehe Bestellformular zwischen Reseller und Aryaka

Adresse: Siehe Bestellformular zwischen Reseller und Aryaka

Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: Siehe Bestellformular zwischen Reseller und Aryaka

Aktivitäten, die für die gemäß diesen Klauseln übertragenen Daten relevant sind: Siehe Vereinbarung zwischen Reseller und Aryaka

Rolle (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter): Auftragsverarbeiter

Datenimporteur(e): Der Datenimporteur ist: Aryaka.
Identität und Kontaktdaten des/der Datenimporteur(s), einschließlich etwaiger Ansprechpartner, die für den Datenschutz verantwortlich sind

Name: Aryaka Networks, Inc.

Adresse: 1850 Gateway Drive, Suite 500, San Mateo, CA 94404 USA

Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: Edward Frye, CISCO/ES, [E-Mail geschützt]

Aktivitäten, die für die gemäß diesen Klauseln übertragenen Daten relevant sind: … Siehe Vereinbarung zwischen Reseller und Aryaka

Rolle (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter): Auftragsverarbeiter

B. BESCHREIBUNG DER ÜBERTRAGUNG

Kategorien von betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten übermittelt werden

Kundeninformationen des Wiederverkäufers, die für die Bereitstellung der Dienste, einschließlich der Bereitstellung des Kundensupports, erforderlich sind.

Kategorien der übermittelten personenbezogenen Daten

Geschäftskontaktinformationen wie Name, Titel, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, physische Adresse.

Sensible Daten werden übermittelt (falls zutreffend) und angewendete Beschränkungen oder Sicherheitsvorkehrungen, die die Art der Daten und die damit verbundenen Risiken vollständig berücksichtigen, wie z eine Aufzeichnung des Zugriffs auf die Daten, Einschränkungen für die Weiterleitung oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.

Andere

Die Häufigkeit der Übertragung (z. B. ob die Daten einmalig oder kontinuierlich übertragen werden).

Soweit erforderlich, um die Dienstleistungen im Rahmen der Vereinbarung zu erbringen und die Geschäftsbeziehung aufrechtzuerhalten.

Art der Verarbeitung

Aryaka verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen gemäß der Vereinbarung erforderlich ist.

Zweck(e) der Datenübermittlung und Weiterverarbeitung

Transfer nach Aryaka's Geschäftsbüros außerhalb des Vereinigten Königreichs, des EWR oder der Schweiz. Aryaka verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen gemäß der Vereinbarung erforderlich ist.

Der Zeitraum, für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien, die zur Bestimmung dieses Zeitraums verwendet werden

Typ Anzahl der aufbewahrten Jahre
Verkaufsunterlagen 5 Jahre
Rechnungen 7 Jahre
Hauptbuch Permanente Schweißbadsicherung

Bei Übermittlungen an (Unter-)Auftragsverarbeiter bitte auch den Betreff angeben mattArt und Dauer der Verarbeitung
Die folgenden Unterauftragsverarbeiter können für die folgenden Dienste/an den folgenden Verarbeitungsstandorten eingesetzt werden:

Zwangsversteigerung:

Anwendung: Customer Relationship Management
Standort, an dem die Instanz ansässig ist: USA
Zugegriffen von Aryaka Personal von:
Vereinigte Staaten, India, Germany, United Kingdom, Canada, Australia, Japan, Niederlande, Süden Korea, und die Schweiz

NetSuite:
Anwendung: Buchhaltung
Standort, an dem die Instanz ansässig ist: USA
Zugegriffen von Aryaka Personal von:
USA und India

Zuora:
Anwendung: Rechnungsstellung
Standort, an dem die Instanz ansässig ist: USA
Zugegriffen von Aryaka Personal von:
USA und India

Markto:
Anwendung: Marketing und Messaging
Standort, an dem die Instanz ansässig ist: USA
Zugegriffen von Aryaka Personal von:
Vereinigte Staaten, United Kingdom und India

C. ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE

Identifizieren Sie die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n) gemäß Ziffer 13

Das Büro des britischen Informationskommissars.

Sicherheitsstandards

Beschreibung der vom Datenimporteur gemäß Ziffer 4(d) und 5(c) (bzw. Dokument/Legi) umgesetzten technischen und organisatorischen SicherheitsmaßnahmenslaAnhang beigefügt):

Die Parteien unterhalten verschiedene Richtlinien, Standards und Prozesse zum Schutz personenbezogener Daten und anderer personenbezogener Daten. Im Folgenden werden einige der wichtigsten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen beschrieben, die von beiden Parteien umgesetzt wurden.

Physische Zugangskontrollen

Maßnahmen, die verhindern sollen, dass unbefugte Personen physischen Zugang zu physischen Standorten erhalten, an denen sich Datenverarbeitungsgeräte befinden, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten verwendet werden.

Technische Zugangskontrollen

Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Unbefugte Zugriff auf die Datenverarbeitungssysteme der Partei erhalten, darunter:

  • Hybrider DDoS-Schutz mit integrierter Erkennung und Abwehr (lokal oder vor Ort). cloud) mit cloud-basierte volumetrische DDoS-Angriffsprävention und ERT-Unterstützung (Emergency Response Team) rund um die Uhr; Und
  • Netzwerk-Edge-Sicherheit bietet fortschrittliche Perimeter-Sicherheitslösungen, die in die Reseller integriert sind SD-WAN Gerät.

Datenzugriffskontrollen

Maßnahmen, um den Zugriff auf sein Datenverarbeitungssystem auf Personen zu beschränken, die einen solchen Zugriff im Rahmen und Umfang ihrer jeweiligen Zugriffserlaubnis (Autorisierung) benötigen, und Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass personenbezogene Daten unbefugt gelesen, kopiert, geändert oder entfernt werden.

Eingabesteuerung

Maßnahmen, die verhindern sollen, dass personenbezogene Daten während der Übermittlung von Unbefugten gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden.

Jobkontrollen

Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit der Vereinbarung verarbeitet werden.

Verfügbarkeitskontrollen

Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor Offenlegung, versehentlicher oder unbefugter Zerstörung oder Verlust.