ARYAKA NETWORKS, INC.

MASTER-ABONNEMENTVERTRAG (MSA)

(EnterpAufstieg Flex)

Diese Rahmenabonnementvereinbarung („Vereinbarung“) wird mit Wirkung zum _________________ abgeschlossen und in Kraft gesetzt. Wenn kein Datum angegeben ist, ist das Datum der Wirksamkeit das Datum der letzten Unterzeichnung („Datum des Inkrafttretens“) zwischen ____________________________, mit Büros in _____________________________ („Kunde“) und Aryaka Networks, Inc., mit Geschäftssitz in 1800 Gateway Drive, San Mateo, Kalifornien 94404 („Aryaka“), die im Folgenden gemeinsam als „Parteien“ und einzeln als „Partei“ bezeichnet werden. Unter Berücksichtigung der hierin enthaltenen gegenseitigen Vereinbarungen vereinbaren die Parteien hier Folgendes:

1. DEFINITIONEN

Wie in dieser Vereinbarung verwendet:

  1. „24/7“ bedeutet vierundzwanzig (24) Stunden am Tag, sieben (7) Tage pro Woche.
  2. „Verbundenes Unternehmen“ eines Unternehmens bezeichnet jedes andere Unternehmen, das dieses Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihm steht. Der Begriff „Kontrolle“ (einschließlich der Begriffe „kontrolliert von“ und „unter gemeinsamer Kontrolle mit“) bezeichnet die direkte oder indirekte Macht, die Leitung und Politik eines Unternehmens zu steuern oder zu beeinflussen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, vertraglich oder anderweitig.
  3. "ANAP" Bedeutet die Aryaka Network Access Point (ANAP), ein Gerät, das Bandbreitenoptimierung bietet, SD-WAN Funktionen und Anwendungsbeschleunigung über einen WAN Link, der mit einem verbunden ist Aryaka Netzwerk-Präsenzpunkt (AN POP oder Aryaka POP).
  4. "Aryaka „Ausrüstung“ bezeichnet jegliche Hardware und Ausrüstung, die von bereitgestellt wird Aryaka an den Kunden, der es dem Kunden ermöglicht, darauf zuzugreifen Aryaka Netzwerk, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ANAP-1000, ANAP-1500, ANAP-2000, ANAP-2500, ANAP-3000, einschließlich ANAPs mit „High Availability“ (HA) und an Aryaka Router, sofern bereitgestellt von Aryaka als Teil des Zugangsmechanismus zum Aryaka Netzwerk.
  5. "Aryaka „Netzwerk“ bedeutet Aryakaist das geografisch verteilte Netzwerk proprietärer Server und Software.
  6. „Bursting“ ermöglicht es dem Kunden, eine größere Bandbreite als die erworbene Bandbreitenkapazität zu nutzen, um den saisonalen Verkehrsbedarf des Kunden zu decken.
  7. „Vertrauliche Informationen“ haben die in Abschnitt 8.1 unten dargelegte Bedeutung.
  8. „Bereitstellungsfenster“ bezeichnet ein vordefiniertes Fenster für den Bereitstellungszeitraum, wie von beiden Seiten vereinbart Aryaka und Kunde, und im Bestellformular dargelegt.
  9. „Offenlegende Partei“ hat die in Abschnitt 8.1 unten dargelegte Bedeutung.
  10. „Höhere Gewalt“ bedeutet darüber hinausgehende Umstände Aryaka's angemessene Kontrolle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, höhere Gewalt, Regierungshandlungen, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, Unruhen, Terrorakte, Streiks oder andere Arbeitsprobleme (ausgenommen solche, die Folgendes betreffen). Aryaka Mitarbeiter).
  11. „Anfängliche Laufzeit“ dieser Vereinbarung hat die in Abschnitt 12.1 unten dargelegte Bedeutung.
  12. „Last Mile Circuit“ bezeichnet die physische Verbindung (kabelgebunden oder drahtlos), die verwendet wird, um den Standort des Kunden mit dem nächstgelegenen Standort zu verbinden Aryaka POP. Bei der physischen Verbindung kann es sich um eine direkte Layer-2-Verbindung oder einen Internet-Circuit handeln. Die Art der Last-Mile-Strecke wird im Bestellformular angegeben.
  13. Unter „Link Monitoring“ versteht man die Überwachung durch Aryaka Bereitstellung der Last-Mile-Circuit-Verbindung des Kunden rund um die Uhr an 24 Tagen im Jahr, einschließlich Berichten und Support gemäß Anlage C zu dieser Vereinbarung. Die Verbindungsüberwachung ist im Last-Mile-Circuit enthalten, wenn und wie im Bestellformular angegeben, zusammen mit einem Autorisierungsschreiben des Kunden.
  14. „Malicio„US-Code“ bedeutet Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojanische Pferde und andere schädliche oder bösartige VirencioWir verwenden Code, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme.
  15. „Marken“ bezeichnet alle eingetragenen und gewohnheitsrechtlichen Marken, Markeneintragungen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Urheberrechte, Lizenzen, Designs, Logos, Marketing- und Werbematerialien und alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte sowie alle ähnlichen Rechte, die Eigentum von oder lizenziert sind an eine Partei und alle derzeit anhängigen Anträge hierfür.
  16. „NOC“ bedeutet Network Operating Center.
  17. „Optimierte Kapazität“ bedeutet abonnierte Bandbreite für alle Standorte pro Region.
  18. „Bestellformular“ bezeichnet die Bestelldokumente für Käufe im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich der Nachträge dazu, die von Zeit zu Zeit zwischen den Parteien abgeschlossen werden. Jedes im Rahmen dieser Vereinbarung ausgestellte Bestellformular wird wirksam, wenn es von beiden Parteien ausgeführt wird. Bestellformulare gelten durch Bezugnahme als in diese Vereinbarung einbezogen und müssen den Stückpreis, die Maßeinheit und das Bereitstellungsfenster angeben. Wenn Last-Mile-Rundstrecken bestellt werden, werden diese in einem separaten und gesonderten Bestellformular aufgeführt.
  19. „Überzeichnung“ bedeutet, dass ein Kunde vorübergehend über die im Bestellformular angegebenen Abonnementeinheiten hinausgehen muss. Einheiten können Bandbreite, Standorte, Last-Mile-Management und/oder Hochverfügbarkeit sein ANAPs.
  20. „Bereitstellung“ bedeutet, dass die Konnektivität zwischen dem Standort des Kunden und dem POP für die Weiterleitung des Datenverkehrs erfolgreich hergestellt wurde.
  21. „Empfangende Partei“ hat die in Abschnitt 8.1 unten dargelegte Bedeutung.
  22. „RFS-Datum“ bezeichnet das Datum, an dem ein Last-Mile-Link bereitgestellt wurde.
  23. "SD-WAN„bedeutet ein softwaredefiniertes Weitverkehrsnetzwerk.
  24. „Dienste“ bezeichnet den Zugriff auf die Aryaka Dienstleistungen, die in Abschnitt 2 unten aufgeführt sind, einschließlich MyAryaka (Aryaka's Kundenportal), Aryaka Ausrüstung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf ANAP-1000, ANAP-1500, ANAP-2000, ANAP-2500, oder ANAP-3000) mit HA, die Aryaka Router (falls bereitgestellt von Aryaka als Teil des Zugangsmechanismus zum Aryaka Netzwerk), Link-Management und Last-Mile-Circuits und alles andere Aryaka heruntergeladene Materialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Java-Applets, Soft-ANAPund Browser-/Benutzeroberflächenkomponenten), Benutzerhandbücher, Code, Benutzeroberflächenkennwörter, Zubehör und andere Dokumente, die vom Kunden oder seinen verbundenen Unternehmen im Rahmen eines vollständig ausgeführten Bestellformulars erworben werden, einschließlich zugehöriger Offline-Komponenten.
  25. „Servicegutschrift“ hat die in Anlage A dargelegte Bedeutung.
  26. „Abonnementlaufzeit“ bezeichnet die im Bestellformular festgelegte Laufzeit für die erworbenen Dienste, die am ersten Tag nach Ablauf des Bereitstellungsfensters beginnt.
  27. „UOM“ bedeutet Maßeinheit.
  28. „Einheitspreis“ ist der Preis pro Einheit für Bandbreite, Standortlizenzierung und HA ANAPs und Links.
  29. „Benutzer“ bezeichnet Personen, die vom Kunden zur Nutzung der Dienste autorisiert wurden oder denen vom Kunden (oder von …) Benutzeridentifikationen und Passwörter zur Verfügung gestellt wurden Aryaka auf Wunsch des Kunden). Zu den Benutzern können unter anderem Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Vertreter des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen gehören; oder Dritte, mit denen der Kunde Geschäfte abschließt oder die sein unternehmensweites Wide Area Network nutzen.
  30. „Steuern“ hat die in Abschnitt 6.6 unten dargelegte Bedeutung.
  31. „Kundendaten“ bezeichnet alle elektronischen Daten oder Informationen, die der Kunde an den übermittelt Aryaka Netzwerk.

2. ZUSAMMENFASSUNG DER DIENSTLEISTUNGSBESCHREIBUNG

  • 2.1 „Smart Access“ bedeutet die Nutzung von Aryakaist das globale Netzwerk zur Beschleunigung virtueller privater Netzwerke mit Fernzugriff (VPN) Konnektivität mit cloud-basiertes Management und Sichtbarkeit mithilfe von MyAryaka.
  • 2.2 „IntelligentCDN„Bedeutet die Nutzung von Web Application Delivery as-a-Service (WADS) oder IP Application Delivery-as-a-Service (IADS), die zur Beschleunigung aller web- oder IP-basierten öffentlichen Anwendungen verwendet werden AryakaDas globale Netzwerk nutzt Funktionen wie zum Beispiel: TCP Optimierung, Caching und Komprimierung mit cloud-basiertes Management und Sichtbarkeit mithilfe von MyAryaka.
  • 2.3 "SmartCONNECT Mittel Aryakaist global SD-WAN Dienst, der ein global optimiertes privates Netzwerk kombiniert, SD-WAN Funktionalität am Rande, L3 VPN Konnektivität, cloud Konnektivität, wan Optimierung Funktionen wie Komprimierung, Datendeduplizierung, Anwendungsbeschleunigungs-Proxys und SmartLink mit cloud- basierte Verwaltung und Sichtbarkeit mithilfe MyAryaka.

3. DIENSTLEISTUNGEN, ERNEUERUNGEN, ENDE DER LEBENSDAUER

  • 3.1 Aryaka stellt dem Kunden die Dienste gemäß dieser Vereinbarung und dem entsprechenden Bestellformular während einer Abonnementlaufzeit zur Verfügung, die in jedem Bestellformular „Abonnementlaufzeit“ angegeben ist. Das Bestellformular verlängert sich automatisch um weitere Zeiträume, die der im Bestellformular festgelegten ursprünglichen Laufzeit entsprechen, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen mindestens neunzig (90) Tage vor dem Ende der jeweiligen Abonnementlaufzeit schriftlich mit, dass sie nicht verlängert werden soll.
  • 3.2 Der Gesamtpreis während einer solchen Verlängerung des Abonnementzeitraums ist derselbe wie der während des vorherigen Abonnementzeitraums, es sei denn Aryaka hat den Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der vorherigen Laufzeit schriftlich über eine Preiserhöhung informiert.
  • 3.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Käufe im Rahmen dieser Vereinbarung weder von der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Merkmale noch von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Kommentaren von abhängig sind Aryaka bezüglich zukünftiger Funktionen oder Features.
  • 3.4 Es versteht sich, dass Aryaka kann nach eigenem Ermessen zu bestimmten Zeiten beschließen, die Produktion, den Vertrieb und den Support von Elementen oder Versionen davon einzustellen Aryaka Services und kennzeichnen solche Elemente oder Versionen daher als End-of-Life („EOL“). Für den Fall, dass Aryaka beschließt, EOL für solche Elemente oder Versionen anzukündigen, Aryaka wird drei (3) Monate im Voraus eine schriftliche Mitteilung machen, die durch direkte Mitteilung oder Veröffentlichung auf erfolgen kann AryakaWebsite von. AryakaWiederverkäufer von s oder andere Drittanbieter haben nach Erhalt einer solchen Mitteilung eine Frist von drei (3) Monaten, um Kunden auf die letzte kommerziell verfügbare (nicht EOL) Version der Dienste zu aktualisieren. Während der 3-monatigen Kündigungsfrist (von entweder Aryaka or Aryaka Partner) Kunden können weiterhin alle in dieser Vereinbarung dargelegten Rechte in Bezug auf solche EOL-Dienste ausüben. Aryaka (entweder direkt oder über einen von uns ausgewählten Drittanbieter Aryaka) wird weiterhin Support für die letzte kommerziell verfügbare Version dieser EOL-Dienste gemäß leisten AryakaDie geltenden Supportbedingungen gelten für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem angekündigten EOL-Datum oder nach Beendigung des entsprechenden SOF (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt), vorausgesetzt, dass die Kunden während des Winds weiterhin die geltenden Lizenz- und Supportgebühren (sofern zutreffend) zahlen Ausfallzeit für den oben beschriebenen Support.

4. NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN

In diesem Abschnitt werden die Verantwortlichkeiten jeder Partei in Bezug auf die vom Kunden erworbenen Dienste sowie alle für eine bestimmte Partei geltenden Geschäftsbedingungen festgelegt Aryaka Service:

4.1 AryakaVerantwortlichkeiten. Aryaka stellt dem Kunden Folgendes zur Verfügung:

  1. VERFÜGBARKEIT UND BETRIEB DES NETZWERKS. Aryaka wird bereitgestellt, rund um die Uhr betrieben und gewartet, die Aryaka Netzwerk, alle Netzwerksoftware und Peripheriegeräte und Aryaka Netzwerkkonnektivität, soweit erforderlich, um die Dienste gemäß dieser Vereinbarung zu erbringen, mit Ausnahme von: (i) geplanten Ausfallzeiten (davon Aryaka muss die registrierten technischen Ansprechpartner des Kunden mindestens achtundvierzig (48) Stunden im Voraus schriftlich per E-Mail benachrichtigen Aryaka wird, soweit möglich, während der Wochenendstunden von Freitag, 11:59 Uhr UTC bis Sonntag, 11:59 Uhr UTC stattfinden, oder (ii) bei Nichtverfügbarkeit aufgrund höherer Gewalt. Aryaka soll „NOC“ rund um die Uhr besetzen.
  2. NETZWERKSICHERHEIT. Vorbehaltlich Abschnitt 8.3 unten, Aryaka bleibt in Bezug auf die bestehen Aryaka Netzwerk- und NOC-Netzwerksicherheit, soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist, um unbefugten Zugriff auf Kundendaten während oder innerhalb des Netzwerks zu überwachen und zu schützen Aryaka Netzwerk.
  3. KAPAZITÄT UND ZUVERLÄSSIGKEIT. Aryaka wird während der Abonnementlaufzeit ausreichende Kapazitäten in seinem Netzwerk aufrechterhalten, um die im Bestellformular festgelegte Netzwerknutzung des Kunden zu erfüllen. AryakaDas Netzwerk bleibt geografisch verteilt und Aryaka wird verteilte Netzwerkverbindungen aufrechterhalten.
  4. ZUSATZLEITUNGEN. Aryaka wird dem Kunden von Zeit zu Zeit, während der Laufzeit und wie in einem gesonderten vereinbarten Zeitplan oder Nachtrag dargelegt, Installations-, Support-, Schulungs- oder andere zusätzliche Dienstleistungen bereitstellen, die im Bestellformular angegeben sind oder vom Kunden angefordert werden können und von beiden Parteien ausgeführt. Standardsupport für die Dienste wird ohne zusätzliche Kosten bereitgestellt. Aryaka stellt dem Kunden die Dienste gemäß den Bedingungen des Service Level Agreements zur Verfügung, das hier als Anlage A beigefügt ist, und Aryaka wird die Dienste in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und behördlichen Vorschriften bereitstellen.

4.2 Pflichten des Kunden.

  1. Der Kunde ist (i) für die Einhaltung dieser Vereinbarung verantwortlich, (ii) allein verantwortlich für die Genauigkeit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten und der Mittel, mit denen der Kunde seine Kundendaten erworben hat, (iii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen um den unbefugten Zugriff auf oder die Nutzung der Dienste zu verhindern und Aryaka Ausrüstung und benachrichtigen Aryaka unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche unbefugte Nutzung zu informieren, (iv) zurückzugeben Aryaka Ausrüstung zu Aryaka , beim Aryakaauf Kosten von 's innerhalb von sechzig (60) Werktagen nach Beendigung dieser Vereinbarung gemäß den von bereitgestellten Versandanweisungen Aryakaund (v) die Dienste nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und behördlichen Vorschriften nutzen. Dem Kunden wird ein Betrag von 1,000 US-Dollar in Rechnung gestellt, wenn Aryaka Geräte werden nicht zurückgegeben Aryaka innerhalb von sechzig (60) Werktagen nach Beendigung der Dienste.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, (i) die Dienste anderen als Benutzern zur Verfügung zu stellen, (ii) die Dienste zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten oder zu leasen (ein Verkauf oder eine entgeltliche Übertragung an verbundene Unternehmen des Kunden ist jedoch nicht verboten) oder Dienste über einen Dienst bereitzustellen Büro oder ähnliches, (iii) die Dienste nutzen, um verletzendes, verleumderisches oder anderweitig rechtswidriges oder unerlaubtes Material zu speichern, zu übertragen, zu verwenden oder darauf zuzugreifen, oder um Material zu speichern, zu übertragen, zu verwenden oder darauf zuzugreifen, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt, ( iv) die Dienste nutzen, um Mali zu speichern, zu übertragen, zu nutzen oder darauf zuzugreifencious-Code, (v) die Integrität oder Leistung der Dienste oder der darin enthaltenen Daten Dritter beeinträchtigen oder stören, (vi) versuchen, sich unbefugten Zugriff auf die Dienste oder die zugehörigen Systeme oder Netzwerke zu verschaffen, (vii) Informationen darüber veröffentlichen oder verbreiten AryakaBenchmarks, Preise oder andere Daten, die außerhalb der Organisation des Kunden ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von erhoben werden Aryaka, oder (viii) verbinden oder anderweitig nutzen Aryaka Netzwerk, ohne auch die Dienste und die zu nutzen Aryaka Ausrüstung.

4.3 Nutzungsbedingungen für SmartConnect EnterpRise-Dienste, wenn solche Dienste vom Kunden erworben werden:

  • 4.3.1 Der Kauf der optimierten Kapazität durch den Kunden erfolgt auf regionaler Basis und kann nur auf die Standorte in einer bestimmten Region aufgeteilt werden.
  • 4.3.2 Die Standorte können Kapazitäten in einer Region verbrauchen, sofern die für die Nutzung dieser Kapazität erforderliche Standortlizenz verfügbar ist.
  • 4.3.3 Der Kunde darf Standorte hinzufügen, sofern der Kunde die maximale Anzahl der für diese Kapazitätsstufe erworbenen Standortlizenzen nicht überschreitet.
  • 4.3.4 Standortverschiebungen, Bandbreitenneuzuweisungen und Add-on-Verlagerungen sind auf nicht mehr als zwei (2) Änderungen pro Standort in einem bestimmten Monat beschränkt.
  • 4.3.5 Der Kunde darf die im Bestellformular festgelegte Gesamt-SBW, die Anzahl der Standortlizenzen und/oder die Servicegrenzen nicht überschreiten. Aryaka wird den Kunden schriftlich benachrichtigen, wenn ein solches Ereignis eintritt, und die Parteien müssen sich auf den Abschluss eines geänderten Bestellformulars einigen.

4.4 Bedingungen für die Nutzung von Smart Access Services, wenn solche Services vom Kunden erworben werden:

  • 4.4.1 Aryaka behält sich das Recht vor, die Gesamtzahl der Benutzersitzungen zu begrenzen, wenn die Anzahl der gleichzeitigen Benutzersitzungen die Anzahl der Sitzungen überschreitet, die in dem jeweiligen vom Kunden erworbenen „Benutzerpaket“ festgelegt sind.
  • 4.4.2 Aryaka behält sich das Recht vor, die maximal erreichbaren Netzwerkdatenübertragungsraten zu begrenzen Aryaka Netzwerk, wenn die Gesamtdatennutzung den in Tabelle 1 von Anlage D dieser Vereinbarung angegebenen Datennutzungszuteilungsplan überschreitet
  • 4.4.3 Es wird davon ausgegangen und vereinbart, dass die Smart Access Services bereitgestellt werden von Aryaka nur aus der Liste von POPs in Tabelle 2 von Anlage D dieser Vereinbarung dargelegt.

4.5 Nutzungsbedingungen von SmartCDN Dienstleistungen, wenn solche Dienstleistungen vom Kunden erworben werden:

  • 4.5.1 Aryaka behält sich das Recht vor, die Kante zu wählen POPs und Herkunft POPs um die Dienste in seinem globalen Netzwerk bereitzustellen.
  • 4.5.2 Aryaka behält sich das Recht vor, die im Laufe des Jahres erreichten maximalen Datenübertragungsraten zu begrenzen Aryaka Netzwerk basierend auf den erworbenen aggregierten Commits.

4.6 Nutzungsbedingungen von SmartConnect Dienstleistungen, wenn solche Dienstleistungen vom Kunden erworben werden:

  • 4.6.1 Aryaka behält sich das Recht vor, das zu wählen ANAP Gerätetyp basierend auf dem Kundenabonnement und den gewünschten Funktionen.
  • 4.6.2 Aryaka behält sich das Recht vor, Standorte zu einem POP auszuwählen und/oder zu verschieben, um einen Standort an sein Netzwerk anzuschließen, basierend auf der Bereitstellung einer optimalen Servicebereitstellung.

4.7 Bedingungen für die Nutzung von Last-Mile-Circuits, wenn solche Dienste vom Kunden erworben werden:

  • 4.7.1 Die anfängliche Laufzeit für den Last Mile Circuit ist im Bestellformular angegeben. Am Ende der ursprünglichen Laufzeit verlängert sich diese Vereinbarung (in Bezug auf die Last-Mile-Circuit-Bedingungen) automatisch um weitere Zeiträume von einem (1) Jahr („Verlängerungszeitraum“), es sei denn, eine Partei teilt der anderen schriftlich mit, dass sie nicht verlängert werden kann mindestens neunzig (90) Tage vor dem Ende der anfänglichen Laufzeit oder eines Verlängerungszeitraums.
  • 4.7.2 Wenn der Kunde den Last Mile Circuit vor dem Ende der ursprünglichen Laufzeit, wie im Bestellformular für oder einem Verlängerungszeitraum festgelegt, kündigt, sind zusätzlich alle Gebühren für die vorzeitige Kündigung zu entrichten Aryaka, Der Kunde zahlt an Aryaka hundert Prozent (100 %) der Kosten und Auslagen Aryaka entstehen bei den Drittdienstleistern eine vorzeitige Beendigung des Last Mile Circuit.
  • 4.7.3 Nach Abschluss der Standortbesichtigung der Räumlichkeiten des Kunden wird der jeweilige Drittanbieter beratend tätig sein Aryaka wenn für die Erbringung der Dienstleistung zusätzliche Gebühren anfallen, die über die dem Kunden zuvor genannten Gebühren hinausgehen. In einem solchen Fall Aryaka wird dem Kunden die damit verbundenen Kostenänderungen vorschlagen. Der Kunde hat das Recht, die vorgeschlagenen Gebühren innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt des Vorschlags abzulehnen. Wenn der Kunde den Vorschlag ablehnt, wird die ursprüngliche Bestellung für den Last Mile Circuit automatisch storniert, ohne dass Gebühren für eine vorzeitige Kündigung anfallen. Das Angebot gilt als angenommen, wenn der Kunde es nicht innerhalb der 5-Tages-Frist ablehnt.
  • 4.7.4 Nach Abschluss der Standortbesichtigung der Räumlichkeiten des Kunden wird der externe Dienstleister Sie beraten Aryaka wenn „kein Dienst verfügbar“ oder ein gleichwertiger Dienst verfügbar sein wird oder wenn eine Neugestaltung erforderlich ist. Aryaka verpflichtet sich dann, einen alternativen Anbieter für den Last Mile Circuit zu finden. Aryaka wird dem Kunden die alternative Last-Mile-Strecke zusammen mit den damit verbundenen Kostenänderungen vorschlagen. Der Kunde hat das Recht, die vorgeschlagene Alternative innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt des Vorschlags abzulehnen. Wenn der Kunde den Vorschlag ablehnt, wird die ursprüngliche Bestellung für den Last Mile Circuit automatisch storniert, ohne dass Gebühren für eine vorzeitige Kündigung anfallen. Das Angebot gilt als angenommen, wenn der Kunde es nicht innerhalb der 5-Tages-Frist ablehnt.
  • 4.7.5 Alle zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Last-Mile-Circuit-Bestellung angegebenen Start- oder Endtermine sind Richtwerte und unverbindlich. Das endgültige Aktivierungsdatum des Dienstes wird bekannt gegeben, nachdem der Drittanbieter die Standortbesichtigung der Räumlichkeiten des Kunden abgeschlossen hat.
  • 4.7.6 Aryaka ist nicht verantwortlich für Verzögerungen bei (i) der Fertigstellung der internen Verkabelung, (ii) der Reaktion des Kunden auf Anfragen nach zusätzlichen Informationen oder (iii) dem Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden, um den Dienst installieren zu lassen.
  • 4.7.7 Alle Last-Mile-Circuit-Angebote basieren auf der Bereitstellung einer Verbindung zum Minimum Point Of Entrance (MPOE). Die gesamte Verkabelung vom MPOE zu den Einrichtungen oder Geräten des Kunden liegt in der Verantwortung des Kunden. Auf Wunsch des Kunden, Aryaka wird Ihnen mitteilen, ob die Möglichkeit besteht, die interne Verkabelung bereitzustellen, zusammen mit einer Schätzung der damit verbundenen Mehrkosten.
  • 4.7.8 Ungeachtet des vorstehenden Unterabschnitts 4.1(d) gelten für alle Last-Mile-Strecken die durchschnittliche Reparaturzeit und die Service-Level-Vereinbarung zur Serviceverfügbarkeit, wie vom jeweiligen Dritten vorgesehen (oder ggf. eingeschränkt) Abhängig von der Art des bestellten Stromkreises hängt die Art und Weise, in der Sie sich für den jeweiligen Anbieter entscheiden, ab. Aryaka wird alle Servicegutschriften, die dem Kunden vom Drittanbieter aufgrund von Verstößen gegen die geltende Service-Level-Vereinbarung des Serviceanbieters zustehen, an den Kunden weitergeben.

4.8 Bedingungen für Bursting, wenn solche Dienste vom Kunden erworben werden:

  • 4.8.1 Bursting gilt nur für Bandbreite und wird monatlich für jede Region als der Betrag berechnet, um den die tatsächliche Nutzung die abonnierte Bandbreite übersteigt. Die Nutzung für eine Region wird als Summe der 99 berechnetthPerzentil für einzelne Standorte in dieser Region.
  • 4.8.2 Kunden zahlen für die zusätzlich genutzte Bandbreite eine zusätzliche Nutzungsgebühr, wie im Bestellformular festgelegt.
  • 4.8.3 Eine Site darf maximal das 1.5-fache ihrer SBW erreichen.
  • 4.8.4 Die Burst-Rate ist auf maximal 100 Mbit/s begrenzt.

4.9 Bedingungen für Überabonnements, wenn solche Dienste vom Kunden erworben werden:

  • 4.9.1 Überabonnements gelten für Bandbreite, Standorte, Last-Mile-Management und HA ANAPs.

5. WERBUNG UND MARKEN. Vorbehaltlich des Logos und des Markennutzungsleitfadens des Kunden stimmt der Kunde hiermit zu Aryaka um den Kunden als Kunden von zu identifizieren Aryaka und zu dispLegen Sie das Logo des Kunden in Verbindung mit der Identifizierung des Kunden als Kunde von Aryaka. Vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung beider Parteien verpflichtet sich der Kunde, innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Datum dieser Vereinbarung an einer gemeinsamen Pressemitteilung mit teilzunehmen Aryaka Ankündigung der Nutzung durch den Kunden Aryaka's Dienstleistungen, vorbehaltlich des Logos und der Markennutzungsanleitung jeder Partei. Der Kunde kann eine gesonderte Vereinbarung mit treffen Aryaka in Bezug auf die Zusammenarbeit und Beteiligung an für beide Seiten vorteilhaften Marketingaktivitäten, vorbehaltlich der Bedingungen einer Co-Marketing-Vereinbarung.

6. GEBÜHREN UND ZAHLUNG FÜR DIENSTLEISTUNGEN

  • 6.1 Gebühren. Als Gegenleistung für alle Dienstleistungen, die gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und dem jeweiligen Bestellformular erbracht werden, muss der Kunde alle in allen Bestellformularen angegebenen Gebühren zahlen. Sofern hierin oder in einem Bestellformular nicht anders angegeben, (a) werden die Gebühren in US-Dollar angegeben und sind in US-Dollar zu zahlen, (b) die Gebühren basieren auf den erworbenen Diensten und nicht auf der tatsächlichen Nutzung, (c) Zahlungsverpflichtungen sind nicht stornierbar und die gezahlten Gebühren sind unkündbar nicht erstattungsfähig (außer im Falle einer wesentlichen Verletzung von Aryaka).
  • 6.2 Rechnungsstellung und Zahlung. Der Kunde stellt bereit Aryaka mit gültigen und aktualisierten Kreditkarteninformationen oder mit einer gültigen Bestellung oder einem alternativen Dokument, das zumutbar ist Aryaka. Wenn der Kunde Kreditkarteninformationen bereitstellt Aryaka, Der Kunde autorisiert Aryaka diese Kreditkarte für alle im Bestellformular aufgeführten Dienste für die Erstabonnementlaufzeit und etwaige Verlängerungsabonnementbedingungen gemäß Abschnitt 12.1 zu belasten. Während des Bereitstellungsfensters Aryaka beginnt, dem Kunden ab diesem Monat monatlich nachträglich Rechnungen für die bereitgestellten Standorte und Bandbreiten zu stellen. Sobald das Bereitstellungsfenster abgeschlossen ist, Aryaka stellt dem Kunden vierteljährlich im Voraus 100 % des im Bestellformular angegebenen Betrags in Rechnung. Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, sind die in Rechnung gestellten Kosten dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum fällig. Für Last-Mile-Strecken, sofern erworben, Aryaka stellt dem Kunden eine Rechnung auf der Grundlage des RFS-Datums und gemäß den im Last Mile Circuits-Bestellformular festgelegten Bedingungen aus. Für Bursting und Oversubscription, Aryaka stellt dem Kunden während der gesamten Laufzeit des Bestellformulars, einschließlich der Zeit nach dem Bereitstellungsfenster, monatlich im Nachhinein eine Rechnung aus. Für die Aufbewahrung ist der Kunde verantwortlich Aryaka über jede Änderung der Rechnungs- und Kontaktinformationen informiert.
  • 6.3 Mahngebühren. Ungeachtet Abschnitt 6.5 unten (Zahlung Disputes), wenn etwaige Gebühren vom Kunden nicht bis zum Fälligkeitsdatum eingegangen sind, dann um Aryaka's Ermessen, (a) solche undispFür die in Anspruch genommenen Gebühren können vom Fälligkeitsdatum der Zahlung bis zum Zahlungsdatum Verzugszinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1.5 %) des ausstehenden Saldos pro Monat oder des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes anfallen, je nachdem, welcher niedriger ist , (B) Aryaka kann künftige Abonnementverlängerungen und Bestellformulare von kürzeren Zahlungsbedingungen als den in Abschnitt 6.2 (Rechnung und Zahlung) angegebenen Bedingungen abhängig machen, oder (c) sowohl (a) als auch (b).
  • 6.4 Aussetzung des Dienstes und der Beschleunigung. Unbeschadet Abschnitt 6.5 unten, falls zutreffendispBetrag, den der Kunde im Rahmen dieser oder einer anderen Vereinbarung schuldet AryakaDie Dienstleistungen des Kunden sind mehr als dreißig (30) Tage überfällig (bzw. zehn (10) oder mehr Tage im Falle von Beträgen, die der Kunde genehmigt hat Aryaka um die Kreditkarte des Kunden zu belasten), Aryaka kann, ohne Einschränkung AryakaDie übrigen Rechte und Rechtsbehelfe des Kunden werden aufgehoben, die ausstehenden Gebührenverpflichtungen des Kunden im Rahmen solcher Vereinbarungen fällig gestellt, so dass alle derartigen Verpflichtungen sofort fällig und zahlbar werden, und ausgesetzt Aryakabis zur vollständigen Bezahlung dieser Beträge. Aryaka kann eine sofortige Rückgabe erfordern Aryaka Ausrüstung bei einer solchen Aussetzung des Dienstes.
  • 6.5 Zahlung Disputen. Aryaka darf nicht ausgeübt werden Aryakadie Rechte gemäß Abschnitt 6.3 (Überfälligkeitsgebühren) oder 6.4 (Aussetzung des Dienstes und Beschleunigung), wenn die geltenden Gebühren nach Treu und Glauben angemessen sind. dispute und der Kunde arbeiten gewissenhaft zusammen, um das Problem zu lösenisput.
  • 6.6 Steuern. Wenn nicht anders angegeben, AryakaDie Gebühren von 's beinhalten keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Abgaben jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Nutzungssteuer oder Quellensteuer, die von einer lokalen, staatlichen, provinziellen, bundesstaatlichen oder ausländischen Gerichtsbarkeit erhoben werden kann ( zusammen „Steuern“). Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die mit den im Rahmen dieser Vereinbarung getätigten Käufen des Kunden verbunden sind. Wenn Aryaka gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für die der Kunde gemäß diesem Absatz verantwortlich ist, wird der entsprechende Betrag dem Kunden in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt, sofern der Kunde nichts anderes vorsieht Aryaka mit einer gültigen Steuerbefreiungsbescheinigung, die von der zuständigen Steuerbehörde genehmigt wurde. Jedoch, Aryaka ist für die steuerpflichtigen Steuern verantwortlich AryakaEinkommen, Vermögen und Mitarbeiter. Alle Beträge zahlbar an Aryaka sind frei von Gegenansprüchen oder Aufrechnungsrechten und ohne Abzug oder Einbehaltung von Steuern oder aus irgendeinem anderen Grund zu zahlen. Wenn ein solcher Abzug oder Einbehalt gesetzlich oder durch die zuständige Steuerbehörde vorgeschrieben ist, muss der Kunde: (a) einen entsprechenden Nachweis über den entsprechenden Abzug oder Einbehalt vorlegen Aryaka kann vernünftigerweise verlangen; und (b) zahlen Aryaka einen Gesamtbetrag, um sicherzustellen, dass nach dem Abzug oder Einbehalt Aryaka wird einen Betrag in Höhe dieses Betrags erhalten haben Aryaka die sonst ohne den Abzug oder die Einbehaltung erhalten hätten.

7. EIGENTUMSRECHTE

  • 7.1 Rechtsvorbehalt. Vorbehaltlich der eingeschränkten Rechte ausdrücklichssly hiernach gewährt, Aryaka behält sich alle Rechte, Titel und Interessen an den Diensten vor, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Dem Kunden werden im Rahmen dieser Vereinbarung keine anderen Rechte als ausdrücklich gewährtssly hier dargelegt.
  • 7.2 Einschränkungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, (a) Dritten den Zugriff auf die Dienste zu gestatten, sofern dies hierin oder in einem Bestellformular nicht gestattet ist, (b) abgeleitete Werke auf der Grundlage der Dienste zu erstellen, (c) Teile oder Inhalte der Dienste zu kopieren, zu rahmen oder zu spiegeln , mit Ausnahme des Kopierens oder Framings in den eigenen Intranets des Kunden oder auf andere Weise für interne Geschäftszwecke des Kunden oder für Zwecke, die mit dieser Vereinbarung im Einklang stehen, (d) die Dienste zurückzuentwickeln oder (e) auf die Dienste zuzugreifen, um (i) ein wettbewerbsfähiges Unternehmen aufzubauen Produkt oder Dienstleistung zu erwerben oder (ii) Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Dienste zu kopieren.
  • 7.3 Eigentum an Kundendaten. Wie zwischen Kunde und AryakaDer Kunde ist ausschließlicher Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen Kundendaten.
  • 7.4 Eigentum an Aryaka Ausrüstung. Wie zwischen Kunde und Aryaka, Aryaka Der ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an und für alle Aryaka Ausrüstung, die Aryaka dem Kunden zum Zwecke der Erbringung von Dienstleistungen gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt. Zur Klarheit, Aryaka behält sich das Recht auf Rückgabe aller dieser Gegenstände durch den Kunden vor Aryaka Ausrüstung gemäß den in Abschnitt 4.2(a) oben dargelegten Bedingungen.
  • 7.5 Vorschläge. Ungeachtet Abschnitt 8 unten, Aryaka hat ein gebührenfreies, weltweites, übertragbares, unterlizenzierbares, unwiderrufliches, perpetual berechtigt, Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen oder sonstiges Feedback des Kunden, einschließlich der Benutzer, im Zusammenhang mit dem Betrieb der Dienste zu nutzen oder in die Dienste zu integrieren. Der Name des Kunden und die Identität etwaiger Kundendaten werden jedoch nicht verwendet.

8. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

  • 8.1 Definition vertraulicher Informationen. Im hierin verwendeten Sinne bezeichnet „Vertrauliche Informationen“ alle vertraulichen Informationen, die von einer Partei („Offenlegende Partei“) der anderen Partei („Empfangende Partei“) mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise verstanden werden sollten angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vertraulich zu sein. Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören die Daten des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen. AryakaZu den vertraulichen Informationen von 's gehören die Dienste; Zu den vertraulichen Informationen jeder Partei gehören die Bedingungen dieser Vereinbarung und aller Bestellformulare sowie von dieser Partei offengelegte Geschäfts- und Marketingpläne, Technologie und technische Informationen, Produktpläne und -designs sowie Geschäftsprozesse. Zu den vertraulichen Informationen (mit Ausnahme der Kundendaten) gehören jedoch keine Informationen, die (a) der Öffentlichkeit ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei allgemein bekannt sind oder werden, (b) der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung bekannt waren Offenlegung durch die offenlegende Partei ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei, (c) von einem Dritten ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei erhalten wurde oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurde.
  • 8.2 Schutz vertraulicher Informationen. Sofern die offenlegende Partei nichts anderes schriftlich gestattet, (a) muss die empfangende Partei das gleiche Maß an Sorgfalt anwenden, das sie anwendet, um die Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art zu schützen (jedoch in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt). vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei für Zwecke außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung offenzulegen oder zu nutzen, und (b) die empfangende Partei beschränkt den Zugriff auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter, die diese benötigen Zugriff für mit dieser Vereinbarung vereinbare Zwecke erhalten und die mit der empfangenden Partei Vertraulichkeitsvereinbarungen getroffen haben oder anderweitig daran gebunden sind, die Schutzmaßnahmen enthalten, die nicht weniger streng sind als die hierin enthaltenen.
  • 8.3 Schutz der Kundendaten. Ohne das oben Genannte oder irgendetwas anderes in dieser Vereinbarung einzuschränken, Aryaka muss angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten in oder auf dem zu schützen Aryaka Netzwerk, alles vorbehaltlich und wie in der Datenschutzvereinbarung zwischen den beteiligten Parteien festgelegt Anlage Bbeigefügt und zum Bestandteil dieser Vereinbarung gemacht. Obwohl es sich bei der Datenschutzvereinbarung um einen Zusatz zu dieser Vereinbarung handelt, vereinbaren die Parteien, die Informationen bereitzustellen und die Datenschutzvereinbarung gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen gemäß der Datenschutzvereinbarung auszuführen.
  • 8.4 Zwangsoffenlegung. Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei im Voraus schriftlich über eine solche erzwungene Offenlegung informiert (soweit gesetzlich zulässig) und bei der Offenlegung angemessene Unterstützung bietet Kosten der Partei, wenn die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten möchte. Wenn die empfangende Partei gesetzlich dazu verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei im Rahmen eines Zivilverfahrens offenzulegen, an dem die offenlegende Partei beteiligt ist, und die offenlegende Partei die Offenlegung nicht bestreitet, wird die offenlegende Partei der empfangenden Partei dafür entschädigen angemessene Kosten für die Zusammenstellung und Bereitstellung eines sicheren Zugriffs auf solche vertraulichen Informationen.

9. GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

  • 9.1 Aryaka's Garantien. Aryaka sichert zu und gewährleistet, dass (a) die Dienste während der Abonnementlaufzeit im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich etwaiger Anhänge und der geltenden Bestellformulare, funktionieren und (b) die Funktionalität der Dienste während a nicht wesentlich beeinträchtigt wird Abonnementlaufzeit. Bei Verstößen gegen eine dieser Garantien steht dem Kunden ausschließlich das in Abschnitt 12.2 (Kündigung aus wichtigem Grund) vorgesehene Rechtsmittel zu. Das Vorstehende beeinträchtigt nicht die Rechte und Rechtsmittel des Kunden gemäß den geltenden Service-Level-Vereinbarungen.
  • 9.2 Gegenseitige Garantien. Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass (a) sie über die rechtliche Befugnis und Autorität verfügt, diese Vereinbarung abzuschließen, und (b) sie der anderen Partei keine Mali übermitteltcioUS-Code.
  • 9.3 AUSSER ALS EXPRSSLY HIER BEREITGESTELLT (EINSCHLIESSLICH DIESER VEREINBARUNG UND ALLER BEILAGEN HIERIN UND DES BESTELLFORMULARS), ÜBERNIMMT KEINE DER PARTEIEN JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, WEDER AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, UND JEDE PARTEI SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG.

10. GEGENSEITIGE FREISTELLUNG

  • 10.1 Freistellung durch Aryaka. Aryaka entschädigt, verteidigt und hält den Kunden schadlos gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren („Ansprüche“), die von Dritten gegen den Kunden erhoben oder vorgebracht werden, weil die Nutzung der Dienste gemäß dieser Vereinbarung die Rechte an geistigem Eigentum verletzt oder missbraucht in den Vereinigten Staaten eines Dritten und entschädigt den Kunden für alle rechtskräftig zugesprochenen Schäden und für angemessene Anwaltskosten, die dem Kunden im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch entstehen; vorausgesetzt, dass der Kunde (a) unverzüglich nachgibt Aryaka schriftliche Mitteilung über den Anspruch; (b) geben Aryaka alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs (vorausgesetzt, dass Aryaka darf einen Anspruch nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden regulieren, es sei denn, der Vergleich entbindet den Kunden bedingungslos von jeglicher Haftung); und (c) bereitstellen Aryaka jede angemessene Hilfe, bei Aryaka's Kosten.
  • 10.2 Freistellung durch den Kunden. Der Kunde muss sich verteidigen und behaupten Aryaka schadlos von jeglichen Ansprüchen, die geltend gemacht oder vorgebracht werden Aryaka von einem Dritten, der behauptet, dass die Daten des Kunden oder die Nutzung der Dienste durch den Kunden unter Verstoß gegen diese Vereinbarung die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzen oder missbrauchen oder gegen geltendes Recht verstoßen, und entschädigt ihn Aryaka für etwaige rechtskräftig zugesprochene Schadensersatzansprüche und für angemessene Anwaltskosten, die ihm entstanden sind, Aryaka im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch; unter der Vorraussetzung, dass Aryaka (a) den Kunden unverzüglich schriftlich über den Anspruch informieren; (b) dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs geben (vorausgesetzt, dass der Kunde keinen Anspruch ohne diese Beilegung begleichen darf). AryakaEs bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern der Vergleich nicht vorbehaltlos freigegeben wird Aryaka jeglicher Haftung); und (c) dem Kunden auf Kosten des Kunden jede angemessene Unterstützung leisten.
  • 10.3 Ausschließlicher Rechtsbehelf. Dieser Abschnitt 10 (Gegenseitige Entschädigung) legt die alleinige Haftung der entschädigenden Partei gegenüber der anderen Partei und den ausschließlichen Rechtsbehelf der entschädigenden Partei gegenüber der anderen Partei für alle in diesem Abschnitt 10 beschriebenen Ansprüche fest.

11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  • 11.1 Haftungsbeschränkung. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEIEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER MIT DIESER VEREINBARUNG IN ZUSAMMENHANG STEHT, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER AUFGRUND EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE, DEN VOM KUNDEN GEZAHLTEN GESAMTBETRAG ODER, IN BEZUG AUF JEDEN EINZELNEN VORFALL, DEN GEZAHLTEN BETRAG DURCH DEN KUNDEN IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM VORFALL VORHANDEN. Das Vorstehende schränkt weder die Zahlungspflichten des Kunden gemäß Abschnitt 6 (Gebühren und Zahlungen für Dienstleistungen) noch die Entschädigungspflichten beider Parteien gemäß Abschnitt 10 (gegenseitige Entschädigung) ein.
  • 11.2 Ausschluss von Folge- und Folgeschäden. IN KEINEM FALL ÜBERNIMMT KEINE PARTEIEN HAFTUNG GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN, DECKUNGS- ODER STRAFSCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, WELCHE VERURSACHEN DIESE VERURSACHT WERDEN, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER AUFGRUND EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE. UND OB DIE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. DER VORSTEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT IN DEM NACH GELTENDEM RECHT VERBOTENEN UMFANG.

12. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

  • 12.1 Vertragsdauer. Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum, an dem der Kunde sie akzeptiert, und bleibt bestehen, bis alle gemäß dieser Vereinbarung gewährten Bestellformulare abgelaufen sind oder gekündigt wurden (die „ursprüngliche Laufzeit“), je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Zur Klarstellung: Der Kunde versteht und stimmt zu, dass er, außer wie in Abschnitt 12.2 (Kündigung aus wichtigem Grund) vorgesehen, während der anfänglichen Laufzeit oder aus irgendeinem Grund nicht dazu berechtigt ist, diese Vereinbarung zu kündigen oder sich auf andere Weise von dieser Vereinbarung oder den Verpflichtungen des Kunden aus dieser Vereinbarung abzumelden Verlängerungszeitraum. Ein solches „Opt-out“ steht dem Kunden nur im Zusammenhang mit einer Verlängerung zur Verfügung, bei der der Kunde die Nichtverlängerung mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich mitteilt.
  • 12.2 Kündigung aus wichtigem Grund. Eine Partei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen: (a) mit schriftlicher Mitteilung an die andere Partei von dreißig (30) Tagen über einen wesentlichen Verstoß, wenn dieser Verstoß nach Ablauf dieser Frist nicht geheilt ist, oder (b) wenn die andere Partei zum Vertragspartner wird Gegenstand eines Insolvenzantrags oder eines anderen Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten der Gläubiger, es sei denn, ein solcher Antrag ist unfreiwillig und wird innerhalb von sechzig (60) Tagen abgewiesen.
  • 12.3 Rückgabe von Aryaka Ausrüstung. Bei AryakaDer Kunde verpflichtet sich, alles auf Kosten des Kunden zurückzusenden Aryaka Ausrüstung innerhalb von sechzig (60) Werktagen nach Beendigung dieser Vereinbarung gemäß den von bereitzustellenden Versandanweisungen Aryakavorausgesetzt, dass die Bedingungen des Abschnitts 4.2(a) oben gelten, falls der Kunde nicht alle Artikel zurücksendet Aryaka Ausrüstung gemäß diesem Abschnitt 12.3.
  • 12.4 Hinterbliebene Bestimmungen. Abschnitt 6 (Gebühren und Bezahlung für Dienstleistungen), 7 (Eigentumsrechte), 8 (Vertraulichkeit), 9.3 (Haftungsausschluss), 10 (gegenseitige Entschädigung), 11 (Haftungsbeschränkung), 14 (Mitteilungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand, Schwurgerichtsverfahren). ) und 15 (Allgemeine Bestimmungen) bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen.

13. GESETZE ZUR BEKÄMPFUNG VON BESTECHUNG. Jede Partei (einschließlich ihrer leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und aller Personen, die unter ihrer Kontrolle stehen) muss alle geltenden Antikorruptionsgesetze einhalten und von ihren Auftragnehmern, Subunternehmern und allen Leiharbeitern verlangen, diese einzuhalten -Korruptionsgesetze und -vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den US Foreign Corrupt Practices Act und den UK Bribery Act 2010. Es ist die Absicht der Vertragsparteien, dass keine Zahlungen, Angebote oder Wertübertragungen vorgenommen oder entgegengenommen werden, die dies getan haben der Zweck oder die Wirkung von öffentlicher oder kommerzieller Bestechung, der Annahme oder Duldung von Erpressung, Schmiergeldern oder anderen rechtswidrigen oder unangemessenen Mitteln zur Erlangung oder Beibehaltung von Geschäften oder zur Weiterleitung von Geschäften an eine natürliche oder juristische Person. Darüber hinaus garantiert jede Partei der anderen Partei, dass keiner ihrer leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Agenten oder Vertreter ein Beamter oder Angestellter der Regierung des Territoriums oder einer Abteilung oder Einrichtung dieser Regierung ist, noch dass einer von ihnen ein Beamter oder Angestellter der Regierung des Territoriums ist Funktionär einer politischen Partei oder Kandidat für ein politisches Amt, der sich direkt oder indirekt an einem Teil der gemäß diesem Vertrag geschuldeten Beträge beteiligt. Beide Parteien sichern zu und garantieren, dass sie ihre Geschäftstätigkeit im Rahmen dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit allen anwendbaren US-amerikanischen und ausländischen Gesetzen und Vorschriften führen und nicht versuchen werden, den Verkauf durch Zahlungen oder andere Handlungen, die gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen, direkt oder indirekt in unzulässiger Weise zu beeinflussen.

14. MITTEILUNGEN, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND, SCHWURGERICHTSVERFAHREN

  • 14.1 Hinweise. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, bedürfen alle Mitteilungen, Genehmigungen und Genehmigungen im Rahmen dieser Vereinbarung der Schriftform und gelten als erteilt mit: (a) persönlicher Übergabe oder (b) schriftlicher Empfangsbestätigung durch einen etablierten Nachtkurier oder (c ) Bestätigung der E-Mail-Nachricht, die an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet wurde, oder (d) bei Lieferung, wenn sie per US-Einschreiben mit vorausbezahlter Rücksendebestätigung gesendet wird. Hinweise zu Aryaka ist zu richten an:Aryaka Networks, Inc., Attn: Legal, 1800 Gateway Drive, San Mateo, California 94404 USA, E-Mail: [E-Mail geschützt] , mit einer Kopie an VP Sales, Aryaka Networks, Inc., 1800 Gateway Drive, San Mateo, Kalifornien 94404 USA. Mitteilungen an den Kunden sind an folgende Adresse zu richten: ______________________ und im Falle von abrechnungsbezogenen Mitteilungen an: __________________.
  • 14.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung gilt als interpunterliegen kalifornischem Recht ohne Rücksicht auf Rechtswahl- oder Kollisionsnormen, und die Parteien vereinbaren, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Landesgerichte im San Mateo County, Kalifornien, oder der Bundesgerichte des nördlichen Bezirks von Kalifornien zu unterwerfen. Die Parteien erklären:sslSie lehnen die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ab.
  • 14.3 Verzicht auf ein Schwurgerichtsverfahren. Jede Partei verzichtet hiermit auf jegliches Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren im Zusammenhang mit Klagen oder Rechtsstreitigkeiten, die sich in irgendeiner Weise aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.

15 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  • 15.1 Exportkonformität. Jede Partei muss bei der Bereitstellung und Nutzung der Dienste die Exportgesetze und -bestimmungen der Vereinigten Staaten und anderer anwendbarer Gerichtsbarkeiten einhalten. Ohne das Vorstehende einzuschränken, (a) versichert jede Partei, dass sie nicht auf einer Liste der US-Regierung von Personen oder Organisationen aufgeführt ist, denen der Empfang von Exporten untersagt ist, und (b) der Kunde darf Benutzern nicht gestatten, unter Verstoß gegen einen US-Export auf Dienste zuzugreifen oder diese zu nutzen Embargo, Verbot oder Beschränkung.
  • 15.2 Beziehung der Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Diese Vereinbarung begründet kein Partnerschafts-, Franchise-, Joint Venture-, Vertretungs-, Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.
  • 15.3 Keine Drittbegünstigten. Es gibt keine Drittbegünstigten dieser Vereinbarung.
  • 15.4 Verzichtserklärung und kumulative Rechtsbehelfe. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer der Parteien bei der Ausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar. Anders als als expresslWie hierin dargelegt, gelten die hierin vorgesehenen Rechtsmittel zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln einer Partei nach dem Gesetz oder Billigkeitsrecht und schließen diese nicht aus.
  • 15.5 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig befunden werden, muss die Bestimmung vom Gericht geändert und interpwerden so geändert, dass die Ziele der ursprünglichen Bestimmung im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang erreicht werden, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in Kraft.
  • 15.6 Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag, sei es kraft Gesetzes oder auf andere Weise, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unbillig verweigert werden darf) abtreten. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit (einschließlich aller Bestellformulare) ohne Zustimmung der anderen Partei an ihr verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Unternehmensumstrukturierung oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller davon abtreten seine Vermögenswerte nicht an einem direkten Konkurrenten der anderen Partei beteiligt sind. Das Rechtsmittel einer Partei bei einer angeblichen Abtretung durch die andere Partei, die gegen diesen Absatz verstößt, besteht nach Wahl der nicht abtretenden Partei darin, entweder diese Vereinbarung aufzuheben oder diese Vereinbarung sofort nach schriftlicher Mitteilung an die abtretende Partei zu kündigen. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung bindend und kommt den Parteien, ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern zugute.
  • 15.7 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung, einschließlich aller Anhänge und Ergänzungen dazu sowie aller Bestellformulare, stellt die gesamte, endgültige, vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Vorschläge oder Darstellungen zu ihrem Gegenstand mattähm. Keine Änderung, Ergänzung oder ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ist wirksam, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und wird entweder von beiden Vertragsparteien elektronisch unterzeichnet oder akzeptiert. Im Falle eines Konflikts oder einer Inkonsistenz zwischen den Bestimmungen im Hauptteil dieser Vereinbarung und einer Anlage oder einem Nachtrag dazu oder einem Bestellformular haben jedoch die Bedingungen dieser Anlage, des Nachtrags oder des Bestellformulars Vorrang. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Formulierungen darin sollen keine in der Bestellung des Kunden oder anderen Auftragsbestätigungen, Dokumentationen oder Ähnlichem (mit Ausnahme von Bestellformularen) genannten Bedingungen oder Konditionen in diese Vereinbarung einbezogen werden oder einen Teil davon bilden, und alle diese Bedingungen und Konditionen sind es auch hiermit abgelehnt von Aryaka und ist null und nichtig.
  • 15.8 Ausführung und Lieferung. Diese Vereinbarung kann in Rechnung gestellt werdenerpKunst und Unterschrift durch eingescanntes Bild und Versand per E-Mail sind gestattet.