ARYAKA NETWORKS, INC.
MASTER-ABONNEMENTVERTRAG

(Kunde geht über einen Wiederverkäufer)

Dieser Rahmenabonnementvertrag (dieser "Zustimmung") wird von und zwischen abgeschlossen Aryaka Networks, Inc. („Aryaka“), ein Unternehmen aus Delaware mit Büros in 1850 Gateway Drive, Suite 500, San Mateo, Kalifornien 94404 USA, und Kunde ("Kunde"). Aryaka und Kunde werden hier gemeinsam als bezeichnet „Parteien“ und, jeder einzeln, als "Party." Diese Vereinbarung regelt den Zugang des Kunden zu und die Nutzung von Diensten, die der Kunde von einem Wiederverkäufer gemäß einer separaten Vereinbarung und einem oder mehreren Wiederverkäufer-Bestellformularen zwischen dem Kunden und dem Wiederverkäufer erwirbt. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, wenn sie vom Kunden akzeptiert wird, und stellt eine verbindliche rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Aryaka dar.

Unter Berücksichtigung der hierin enthaltenen Vereinbarungen vereinbaren die Parteien Folgendes:

  1. DEFINITIONEN
    Für die Zwecke dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
  2. 1.1 „Partner“ Unter einem Unternehmen versteht man jedes andere Unternehmen, das dieses Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihm steht. Der Begriff „Kontrolle“ (und gegebenenfalls seine Variationen) bezeichnet die direkte oder indirekte Macht, die Leitung und Politik eines Unternehmens zu steuern oder zu beeinflussen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch Vertrag oder auf andere Weise

    1.2 „Vereinbarung“ hat die in der Präambel dargelegte Bedeutung.

    1.3“ANAP" bedeutet den Aryaka Network Access Point (ANAP), ein Gerät, das Bandbreitenoptimierung bietet, SD-WAN Funktionen und Anwendungsbeschleunigung über einen WAN Link, der mit einem Aryaka Network Point of Presence („POP“ oder „Aryaka POP“) verbunden ist.

    1.4 „Anwendbares Recht“ bezeichnet alle lokalen, staatlichen, nationalen oder ausländischen Gesetze, Verträge oder Vorschriften, die für die jeweilige Partei gelten.

    1.5 „Aryaka“ hat die in der Präambel dargelegte Bedeutung.

    1.6 „Aryaka-Ausrüstung“ bezeichnet jegliche von Aryaka dem Kunden bereitgestellte Hardware und Ausrüstung, die dem Kunden den Zugriff auf das Aryaka-Netzwerk ermöglicht, einschließlich der ANAP-1000, ANAP-1500, ANAP-2000, ANAP-2500, und ANAP-3000 und einschließlich ANAPs mit „High Availability“ („HA ANAP“) und einen Aryaka-Router, sofern von Aryaka als Teil des Zugangsmechanismus zum Aryaka-Netzwerk bereitgestellt.

    1.7 „Aryaka entschädigte Parteien“ bezeichnet Aryaka, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter.

    1.8 „Aryaka-Netzwerk“ bezeichnet Aryakas geografisch verteiltes Netzwerk proprietärer Server und Software.

    1.9 „Vertrauliche Informationen“ einer Partei (die „offenlegende Partei“) bezeichnet alle Informationen der offenlegenden Partei, die der anderen Partei (der „empfangenden Partei“) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder den hierin vorgesehenen Transaktionen offengelegt oder von ihr erfahren wurden und die die offenlegende Partei als vertraulich bezeichnet oder die die empfangende Partei aufgrund der Art der offengelegten Informationen und der Umstände im Zusammenhang mit der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich betrachten sollte (einschließlich, im Fall vertraulicher Informationen von Aryaka, aller solchen Informationen, die dem Kunden von einem Wiederverkäufer offengelegt oder zur Verfügung gestellt werden). Ohne Einschränkung des Vorstehenden umfassen (i) vertrauliche Informationen von Aryaka die Dienste und die Aryaka-Ausrüstung (jeweils einschließlich der von Aryaka bei der Bereitstellung der Dienste und der Aryaka-Ausrüstung verwendeten Software (einschließlich Quellcode und Objektcode)), alle damit zusammenhängenden Informationen und zugrunde liegende Technologie, Prozesse und Materialien, Aryakas Preise, Sicherheitsinformationen, Audits und Berichte sowie die Bedingungen dieser Vereinbarung; (ii) Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören Kundendaten; und (iii) Zu den vertraulichen Informationen jeder Partei gehören Informationen zu ihren Geschäfts- und Marketingplänen, Technologie und technischen Informationen, Produktplänen und -designs sowie Geschäftsprozessen.

    1.10 „Kunde“ hat die in der Präambel dargelegte Bedeutung.

    1.11 „Kundendaten“ bezeichnet alle elektronischen Daten oder Informationen, die der Kunde an das Aryaka-Netzwerk übermittelt (ausgenommen vertrauliche Aryaka-Informationen).

    1.12 „Datenschutzergänzung“ or „DPA“ bezeichnet den Datenschutzzusatz, derzeit verfügbar unter www.aryaka.com/data-protection-addendum, die Aryaka von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung aktualisieren kann und die durch diesen Verweis hierin aufgenommen und zum Bestandteil dieser Vereinbarung gemacht wird.

    1.13 „Offenlegende Partei“ hat die in der Definition von „Vertrauliche Informationen“ dargelegte Bedeutung.

    1.14 „Datum des Inkrafttretens“ hat die in der Präambel dargelegte Bedeutung.

    1.15 „EOL“ hat die in Abschnitt 2.5 (Lebensende) dargelegte Bedeutung.

    1.16 „Höhere Gewalt“ bezeichnet Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegen, einschließlich höherer Gewalt, Regierungshandlungen, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, Pandemien, Unruhen, Terroranschlägen, Streiks oder anderen Arbeitsproblemen oder Verzögerungen bei Dienstleistungen Dritter.

    1.17 „Letzte-Meile-Strecke“ bezeichnet die physische Verbindung (kabelgebunden oder drahtlos), die verwendet wird, um die Räumlichkeiten des Kunden mit dem nächstgelegenen Aryaka POP zu verbinden. Bei der physischen Verbindung kann es sich um eine direkte Layer-2-Verbindung oder einen Internet-Circuit handeln. Die Art der Last-Mile-Strecke wird im Reseller-Bestellformular angegeben.

    1.18 „Malicio„US-Kodex“ bedeutet Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojanische Pferde und andere schädliche oder schädliche Substanzenciouns Code, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme, die Schaden oder Störungen verursachen sollen.

    1.19 "Wiederverkäufer Bestellformular" bezeichnet ein Bestelldokument des Wiederverkäufers für den Kauf von Dienstleistungen, das von Zeit zu Zeit ordnungsgemäß zwischen dem Wiederverkäufer und dem Kunden abgeschlossen wird.

    1.20 „Party“ und „Parteien“ haben die in der Präambel dargelegte Bedeutung.

    1.21 „Empfangende Partei“ hat die in der Definition von „Vertrauliche Informationen“ dargelegte Bedeutung.

    1.22 „Wiederverkäufer“ bezeichnet einen unabhängigen Dritten, mit dem Aryaka einen Wiederverkäufervertrag abgeschlossen hat, der den Weiterverkauf von Dienstleistungen durch diesen Dritten an den Kunden gestattet. „SD-WAN„bedeutet ein softwaredefiniertes Weitverkehrsnetzwerk.

    1.23 „Service Level Agreement“ or "SLA" bezeichnet die Service-Level-Bedingungen, die derzeit unter verfügbar sind https://www.aryaka.com/aryaka-service-level-agreement, die Aryaka von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung aktualisieren kann und die durch diesen Verweis hierin aufgenommen und zum Bestandteil dieser Vereinbarung gemacht werden.

    1.24 „Dienstleistungen“ bezeichnet alle von Aryaka bereitgestellten Dienste und alle von Aryaka heruntergeladenen Materialien (einschließlich Java-Applets, Soft-ANAPund Browser-/Benutzeroberflächenkomponenten), Benutzerhandbücher, Code, Benutzeroberflächenkennwörter, Zubehör und andere Dokumente, die vom Kunden im Rahmen eines vollständig ausgefüllten Reseller-Bestellformulars bestellt werden, einschließlich zugehöriger Offline-Komponenten, die in der Reseller-Bestellung näher beschrieben werden können Formular oder in der Leistungsbeschreibung und den Geschäftsbedingungen.

    1.25 „Dienstbeschreibung und Bedingungen“ bezeichnet die dienstleistungsbezogenen Beschreibungen und Bedingungen, die derzeit unter verfügbar sind www.aryaka.com/services-terms/, die Aryaka von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung aktualisieren kann und die durch diesen Verweis hierin aufgenommen und zum Bestandteil dieser Vereinbarung gemacht werden.

    1.26 „Dienstzeit“ bezeichnet den im Reseller-Bestellformular angegebenen Zeitraum für die Dauer des Abonnements des Kunden für den entsprechenden Dienst (einschließlich etwaiger Erneuerungen oder Erweiterungen gemäß dem Reseller-Bestellformular).

    1.27 „Begriff“ hat die in Abschnitt 9.1 (Vertragsdauer) dargelegte Bedeutung.

    1.28 „Inhalte Dritter“ bezeichnet Software, Technologie, Dienste, Daten und andere Inhalte oder Materialien Dritter, auf die der Kunde, seine verbundenen Unternehmen oder Benutzer über, in Verbindung mit oder als Teil der Dienste Zugriff haben oder diese nutzen können.

    1.29 „Benutzer“ bezeichnet Personen, die vom Kunden zur Nutzung der Dienste autorisiert wurden und denen vom Kunden (oder von Aryaka auf Wunsch des Kunden) Benutzeridentifikationen und Passwörter zur Verfügung gestellt wurden. Zu den Benutzern können Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Vertreter des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen oder Dritte gehören, mit denen der Kunde Geschäfte abwickelt oder die sein Unternehmensnetzwerk nutzen.

  3. SERVICES
  4. 2.1 Dienstleistungen. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung stellt Aryaka die vom Kunden im Reseller-Bestellformular von einem Wiederverkäufer erworbenen Dienste dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung während der im jeweiligen Wiederverkäufer-Bestellformular festgelegten Dienstlaufzeit ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden und seine Kunden zur Verfügung Benutzer gemäß dieser Vereinbarung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Käufe weder von der Lieferung zukünftiger Funktionen oder Features abhängig sind noch von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Kommentaren von Aryaka zu zukünftigen Funktionen oder Features abhängig sind.

    2.2 Pflichten des Kunden. Der Kunde wird: (i) sicherstellen, dass Benutzer diese Vereinbarung einhalten; (ii) die volle Verantwortung für die Genauigkeit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten und die Mittel tragen, mit denen der Kunde oder seine verbundenen Unternehmen Kundendaten erwerben; (iii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf die Dienste und Aryaka-Geräte oder deren Nutzung zu verhindern, und Aryaka unverzüglich über jeden solchen unbefugten Zugriff oder jede unbefugte Nutzung benachrichtigen; und (iv) Aryaka unverzüglich über jede Änderung der Kontaktinformationen des Kunden informieren.

    2.3 Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde ist nicht berechtigt (und wird dies auch keinem Dritten gestatten): (i) auf die Dienste oder die Aryaka-Ausrüstung zuzugreifen oder diese zu nutzen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattetssly in dieser Vereinbarung zulässig; (ii) die Dienste verkaufen, weiterverkaufen, vermieten oder leasen oder Dienste über ein Servicebüro oder dergleichen bereitstellen; (iii) die Dienste nutzen, um rechtsverletzendes, verleumderisches oder anderweitig rechtswidriges oder unerlaubtes Material, Material, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt, oder Mali zu speichern, zu übertragen, zu nutzen oder darauf zuzugreifencioden Code nicht verwenden oder die Dienste auf andere Weise unter Verstoß gegen geltendes Recht nutzen; (iv) auf den Diensten basierende abgeleitete Werke zu erstellen oder Teile oder Inhalte der Dienste zu kopieren, zu formatieren oder zu spiegeln, mit Ausnahme des Kopierens oder Framings in den eigenen Intranets des Kunden oder auf andere Weise für die eigenen internen Geschäftszwecke des Kunden oder für Zwecke, die mit dieser Vereinbarung im Einklang stehen ; (v) die Dienste zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln, zu versuchen, Quellcode, Algorithmen, Methoden oder Techniken zu ermitteln, die in den Diensten verwendet oder verkörpert werden, oder auf die Dienste zuzugreifen, um ein wettbewerbsfähiges Produkt oder einen Wettbewerbsdienst zu erstellen, oder Funktionen zu kopieren, Funktionen oder Grafiken der Dienste; (vi) die Integrität oder Leistung der Dienste oder der darin enthaltenen Daten Dritter beeinträchtigen oder stören; (vii) versuchen, sich unbefugten Zugriff auf die Dienste oder die damit verbundenen Systeme oder Netzwerke zu verschaffen; (viii) Informationen über Aryakas Benchmarks, Preise oder andere außerhalb der Organisation des Kunden gesammelte Daten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von Aryaka in jedem Fall veröffentlichen oder verbreiten; oder (ix) eine Verbindung zum Aryaka-Netzwerk herstellen oder es anderweitig nutzen, ohne auch die Dienste und die Aryaka-Ausrüstung zu nutzen. Der Kunde haftet für die Handlungen und Unterlassungen aller Benutzer im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.

    2.4 Inhalte und Partner Dritter. Inhalte Dritter, die im Zusammenhang mit den Diensten bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt werden, können den Bedingungen Dritter oder anderen zusätzlichen Bedingungen unterliegen, auf die in den Bestellformularen für Wiederverkäufer oder in der Beschreibung und den Bedingungen der Dienste verwiesen wird. Aryaka kann Dienstleistungen in bestimmten Gerichtsbarkeiten außerhalb der USA über lokale Partner im Land erbringen, die für die Erbringung von Dienstleistungen in diesen Gerichtsbarkeiten lizenziert sind. In solchen Fällen können zusätzliche Bedingungen gelten, die in den Bestellformularen für Wiederverkäufer oder in der Beschreibung und den Bedingungen der Dienstleistungen aufgeführt sind. Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass in bestimmten Gerichtsbarkeiten außerhalb der USA, wie z. B. China, geltende Gesetze und Vorschriften raschen Änderungen unterliegen und dass die Dienste in der Zukunft aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen in der Geschäftswelt möglicherweise von Zeit zu Zeit geändert oder eingeschränkt werden müssenerpRückgriff auf oder Durchsetzungspraktiken in Bezug auf geltendes Recht oder wie anderweitig von lokalen Regierungsbehörden gefordert. Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass solche Änderungen und Einschränkungen ohne Einschränkung folgende Folgen haben können: (i) die Einstellung bestimmter Dienste oder die Verwendung bestimmter Software oder Hardware, die zur Bereitstellung der Dienste verwendet wird; (ii) Sperrung oder Entfernung der Domain, Informationen oder Inhalte des Kunden; und (iii) Bereitstellung bestimmter Informationen an lokale Regierungsbehörden.

    2.5 Lebensende. Aryaka kann sich nach eigenem Ermessen dafür entscheiden, die Produktion, den Vertrieb und den Support von Elementen oder Versionen der Dienste einzustellen und diese Elemente oder Versionen dadurch als End of Life zu bezeichnen („EOL“). Wenn Aryaka beschließt, EOL für Elemente oder Versionen anzukündigen, wird Aryaka dies mindestens neunzig (90) Tage im Voraus schriftlich mitteilen, was durch direkte Mitteilung oder Veröffentlichung auf der Website von Aryaka erfolgen kann. Während dieser Kündigungsfrist kann der Kunde die entsprechenden EOL-Dienste gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung weiterhin nutzen. Aryaka (entweder direkt oder über einen von Aryaka ausgewählten Drittanbieter) wird weiterhin Support für die letzte kommerziell verfügbare Version dieser EOL-Dienste gemäß den geltenden Supportbedingungen von Aryaka für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem angekündigten EOL-Datum bereitstellen oder bei Kündigung des zugehörigen Reseller-Bestellformulars (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt), vorausgesetzt, dass der Kunde während dieses Zeitraums weiterhin Abonnement-, Lizenz- und Supportgebühren für diese Dienste zahlt. Aryaka übernimmt keine Verpflichtungen hinsichtlich der EOL-Benachrichtigung, des Supports oder der Nutzung von Inhalten Dritter.

  5. GEBÜHREN UND ZAHLUNG
  6. 3.1 Gebühren. Alle Rechnungs-, Zahlungs-, Bestell-, Preis- und Steuerbedingungen für Einkäufe unterliegen den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Wiederverkäufer.

  7. EIGENTUMSRECHTE
  8. 4.1 Rechtsvorbehalt. Vorbehaltlich der eingeschränkten Rechte ausdrücklichsslGemäß dieser Vereinbarung behält sich Aryaka alle Rechte, Titel und Anteile an den Diensten und der Aryaka-Ausrüstung sowie allen damit verbundenen und zugrunde liegenden Technologien und Dokumentationen vor, einschließlich aller Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse und anderen geistigen Eigentums- oder Eigentumsrechte. Der Kunde wird keine Maßnahmen ergreifen, um das Eigentum und die Rechte von Aryaka oder seinen Lizenzgebern an den Diensten und der Aryaka-Ausrüstung oder abgeleiteten Arbeiten oder Aktualisierungen davon zu gefährden, zu belasten, einzuschränken oder in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Aryaka besitzt und behält Aryaka ausschließlich alle Rechte, Titel und Interessen an den Dienstleistungen und der Aryaka-Ausrüstung, und dem Kunden werden im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte gewährt, es sei denn, dies ist ausdrücklich vorgesehenssly hier dargelegt. Zur Klarstellung: Aryaka behält sich das Recht vor, vom Kunden gemäß dieser Vereinbarung die Rückgabe aller Aryaka-Geräte an Aryaka zu verlangen. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen kann Aryaka alle Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen, Korrekturen oder sonstigen Rückmeldungen des Kunden oder anderer Benutzer der Dienste im Zusammenhang mit den Produkten oder Dienstleistungen von Aryaka frei nutzen und in seine Produkte und Dienstleistungen integrieren.

    4.2 Eigentum an Kundendaten. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Aryaka ist ausschließlich der Kunde Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an Kundendaten.

  9. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
  10. 5.1 Offenlegung und Nutzung vertraulicher Informationen. Sofern die offenlegende Partei nichts anderes schriftlich gestattet, (i) wird die empfangende Partei das gleiche Maß an Sorgfalt anwenden, das sie zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art anwendet (jedoch in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt). vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei für Zwecke außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung offenzulegen oder zu nutzen, und (ii) die empfangende Partei beschränkt den Zugriff auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter der empfangenden Partei, die dies benötigen solchen Zugriff für Zwecke, die mit dem Geltungsbereich dieser Vereinbarung im Einklang stehen, und die mit der empfangenden Partei Vertraulichkeitsvereinbarungen abgeschlossen haben (oder anderweitig an Beschränkungen mit der empfangenden Partei hinsichtlich der Offenlegung und Verwendung solcher vertraulichen Informationen gebunden sind), die nicht weniger streng sind als die hier dargelegten .

    5.2 Schutz der Kundendaten. Im Falle von Kundendaten wird Aryaka angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten im oder im Aryaka-Netzwerk zu schützen, alle vorbehaltlich und wie im Datenschutznachtrag dargelegt . Die Parteien vereinbaren, die gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen erforderlichen Informationen bereitzustellen, wie im Datenschutznachtrag dargelegt.

    5.3 Erzwungene Offenlegung. Eine Offenlegung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei durch die empfangende Partei in dem nach geltendem Recht erforderlichen Umfang gilt nicht als Verstoß gegen diese Vereinbarung, sofern die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich im Voraus schriftlich über eine solche erzwungene Offenlegung informiert (an die). soweit gesetzlich zulässig) und leistet auf Kosten der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung, wenn die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten möchte.

    5.4 Ausschlüsse. Zu den vertraulichen Informationen zählen keine Informationen, und dieser Abschnitt 5 (Vertraulichkeit und Datenschutz) gilt nicht für Informationen, die: (i) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei eine rechtswidrige Handlung oder Unterlassung begangen hat; (ii) die empfangende Partei kann nachweisen, dass sie der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt war, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde und ohne dass eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit bestand; (iii) die empfangende Partei kann nachweisen, dass sie unabhängig von der empfangenden Partei ohne Verwendung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurde; oder (iv) die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten hat.

  11. GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
  12. 6.1 Gegenseitige Garantien. Jede Partei garantiert der anderen Partei, dass (i) sie eine ordnungsgemäß organisierte, rechtsgültig bestehende und in der Gerichtsbarkeit ihrer Gründung ordnungsgemäß gegründete Körperschaft oder andere juristische Person ist; und (ii) es über alle erforderlichen Unternehmens- oder ähnlichen Befugnisse verfügt, um diese Vereinbarung abzuschließen.

    6.2 Aryaka-Garantien. Die Leistungsgarantien von Aryaka für die Dienste sind im Service Level Agreement ausdrücklich festgelegt. Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden und die gesamte Haftung von Aryaka bei Verstößen gegen solche Garantien oder Nichteinhaltung der Service-Levels sind alle anwendbaren Service-Level-Gutschriften, die in der Service-Level-Vereinbarung enthalten sind. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass der Wiederverkäufer allein für die Verrechnung solcher Service-Level-Gutschriften verantwortlich ist, die dem Kunden zustehen.

    6.3 Kundengarantien. Der Kunde sichert zu, garantiert und verpflichtet sich während der Laufzeit, dass: (i) seine Nutzung der Dienste dem geltenden Recht entspricht; (ii) es wird kein Mali an Aryaka übermittelncioUS-Code; und (iii) Kundendaten verletzen nicht das geistige Eigentum, die Publizität, die Privatsphäre oder andere Rechte Dritter und werden dies auch in Zukunft nicht tun.

    6.4 Haftungsausschluss. AUSSER ALS EXPRESSLY IM HAUPTTEIL DIESER VEREINBARUNG DARGELEGT UND ÜBERNEHMEN ARYAKA, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND LIZENZGEBER, AUSSER IM GESETZLICH VERBOTENEN UMFANG, KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART UND SCHLIESSEN HIERMIT ALLE ANDEREN ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART AUS, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND ( ENTWEDER TATSÄCHLICH ODER DURCH GESETZ ODER GESETZLICH, IN BEZUG AUF DIE DIENSTLEISTUNGEN ODER THEMA MATTER dieser Vereinbarung, einschließlich aller stillschweigenden oder ausdrücklichen Garantien oder Bedingungen der Marktgängigkeit, der Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter sowie aller Garantien, die sich aus dem Geschäftsverlauf, dem Ablauf der Leistung oder der Nutzung des Handels ergeben können. ARYAKA GARANTIERT NICHT, DASS DIE NUTZUNG ODER DER ZUGRIFF AUF DIE DIENSTLEISTUNGEN ODER ARYAKA-GERÄTE FEHLERFREI, UNUNTERBROCHEN ODER SICHER SIND. ALLE INHALTE DRITTER, DIE VON ARYAKA ODER SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN BEREITGESTELLT ODER ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, WERDEN „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ OHNE ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. ARYAKA SCHLIESST JEGLICHE HAFTUNG AUS, DIE AUS INHALTEN DRITTER ENTSTEHT ODER MIT IHNEN IN ZUSAMMENHANG STEHT, UND DER KUNDE STIMMT ZU, DASS ARYAKA NICHT FÜR INHALTE DRITTER VERANTWORTLICH IST.

  13. ENTSCHÄDIGUNG
  14. 7.1 Entschädigung durch Aryaka. Aryaka verteidigt den Kunden gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren („Ansprüche“), die von Dritten gegen den Kunden geltend gemacht oder vorgebracht werden und behaupten, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung unmittelbar gültige geistige Eigentumsrechte in den Vereinigten Staaten verletzt eines solchen Dritten und zahlt oder erstattet dem Kunden alle Schäden, Urteile, Verluste oder Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltskosten („Verluste“), die dem Kunden im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch endgültig zugesprochen werden; vorausgesetzt, dass der Kunde (a) Aryaka unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert; (b) gibt Aryaka die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs (vorausgesetzt, dass Aryaka keinen Anspruch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden regulieren darf, es sei denn, der Vergleich entbindet den Kunden bedingungslos von jeglicher Haftung); und (c) Aryaka auf Kosten von Aryaka jede angemessene Unterstützung im Zusammenhang mit der Verteidigung des Anspruchs leistet. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen übernimmt Aryaka im Rahmen dieses Abschnitts keine Verpflichtung oder Haftung, sofern ein Anspruch auf Folgendes zurückzuführen ist oder daraus entsteht: (1) Nutzung der Dienste auf eine Weise, die nicht durch diese Vereinbarung genehmigt ist; (2) Änderung der Dienste durch eine andere Partei als Aryaka oder basierend auf den Spezifikationen oder Anforderungen des Kunden; (3) Nutzung der Dienste in Kombination mit Produkten, Dienstleistungen, Prozessen oder Materialien, die nicht von Aryaka bereitgestellt werden; (4) Inhalte Dritter; oder (5) Kundendaten oder Lieferungen oder Komponenten, die nicht von Aryaka bereitgestellt werden. Wenn die Nutzung der Dienste durch den Kunden untersagt ist (oder nach Ansicht von Aryaka wahrscheinlich sein wird), wenn dies durch einen Vergleich erforderlich ist oder wenn Aryaka feststellt, dass solche Maßnahmen vernünftigerweise notwendig sind, um eine wesentliche Haftung zu vermeiden, kann Aryaka nach eigenem Ermessen entweder: (i) ersetzen im Wesentlichen funktional ähnliche Produkte oder Dienstleistungen; (ii) dem Kunden das Recht verschaffen, die betroffenen Dienste weiterhin zu nutzen; oder wenn (i) und (ii) nach Aryakas Entscheidung wirtschaftlich nicht angemessen sind; (iii) die Bereitstellung der betroffenen Dienste für den Kunden einstellen oder diese Vereinbarung kündigen. In diesem Abschnitt werden die gesamte Haftung von Aryaka und das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf Ansprüche oder Klagen im Zusammenhang mit der Verletzung oder Veruntreuung geistigen Eigentums in Bezug auf die Dienste festgelegt.

    7.2 Freistellung durch den Kunden. Der Kunde entschädigt, verteidigt und hält die entschädigten Parteien von Aryaka schadlos gegenüber allen Ansprüchen oder Verlusten, die gegen eine oder mehrere entschädigte Parteien von Aryaka geltend gemacht oder ihnen entstehen, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben: (i) einem Verstoß des Kunden gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung Vereinbarung; (ii) Kundendaten; oder (iii) Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden; vorausgesetzt, dass Aryaka (a) den Kunden unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert; (b) gibt dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs (vorausgesetzt, dass der Kunde keinen Anspruch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Aryaka beilegen darf, es sei denn, der Vergleich entbindet die jeweilige(n) entschädigte(n) Partei(en) von Aryaka bedingungslos von jeglicher Haftung); und (c) dem Kunden auf Kosten des Kunden jede angemessene Unterstützung im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen den Anspruch leistet.

  15. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
  16. 8.1 Haftungsbeschränkung. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG UND MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ABSCHNITT FESTGELEGTEN WERTE ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEIEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, WEDER AUS EINEM VERTRAG, EINER HANDLUNGSVERLETZUNG ODER EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE, DIE GESAMTGEBÜHREN, DIE DER WIEDERVERKÄUFER IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM JÜNGSTEN EREIGNIS, DAS EINE HAFTUNG BEGRÜNDET, FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN GEZAHLT HAT. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG GILT KUMULATIV, wobei ALLE ZAHLUNGEN FÜR ANSPRÜCHE ODER SCHÄDEN ZUSAMMENGESCHLOSSEN WERDEN, UM DIE ERFÜLLUNG DER BESCHRÄNKUNG ZU FESTSTELLEN, UND DAS BESTEHEN EINES ODER MEHRERER ANSPRÜCHE ERWEITERT DIESE BESCHRÄNKUNG NICHT. DIESER ABSCHNITT GILT NICHT FÜR DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN, (II) DIE SCHADENERSATZPFLICHTEN BEIDER PARTEIEN GEMÄSS ABSCHNITT 7 (SCHADLOSHALTUNG) ODER (III) DIE HAFTUNG DES KUNDEN FÜR VERLETZUNGEN GEGEN UNTERABSCHNITT 2.3 (NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN), ABSCHNITT 4 (EIGENTUMSRECHTE) UND BESCHRÄNKT DIESE NICHT ) ODER ABSCHNITT 5 (VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ).

    8.2 Schadensersatzausschluss. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG UND MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ABSCHNITT FESTGELEGTEN ÜBERNIMMT KEINE PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI IN KEINEM FALL HAFTUNG FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, DECKUNGS- ODER STRAFFEHLER SCHÄDEN, JEGLICH DER VERURSACHUNG, OB VERTRAGLICH, AUS unerlaubter Handlung ODER AUFGRUND EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE, UND UNABHÄNGIG DAVON, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. Das Vorstehende gilt nicht für (I) die Zahlungspflichten des Kunden, (II) die Entschädigungspflichten beider Parteien gemäß Abschnitt 7 (Freistellung) oder (III) die Haftung des Kunden für Verstöße gegen Abschnitt 2.3 (Nutzungsbeschränkungen) und Abschnitt 4 (Eigentumsrechte). ) ODER ABSCHNITT 5 (VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ).

  17. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
  18. 9.1 Vertragsdauer. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und dauert an, bis die in allen Bestellformularen angegebenen Bedingungen abgelaufen sind oder alle Bestellformulare (oder diese Vereinbarung) gekündigt wurden („Laufzeit“). Wenn derzeit kein Bestellformular in Kraft ist, kann jede Partei diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.

    9.2 Kündigung. Jede Partei kann diese Vereinbarung (i) mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen, wenn die andere Partei über eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung durch die andere Partei informiert wird, wenn diese Verletzung bis zum Ablauf dieser Kündigungsfrist nicht geheilt ist, oder (ii) unverzüglich, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzantrag oder ein anderes Verfahren im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten der Gläubiger gestellt wird.

    9.3 Aussetzung des Dienstes. Zusätzlich zu seinen anderen in dieser Vereinbarung festgelegten Rechten oder Rechtsmitteln (einschließlich etwaiger Kündigungsrechte) behält sich Aryaka das Recht vor, die Bereitstellung von Dienstleistungen auszusetzen: (i) wenn Aryaka eine Aussetzung aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen Unterabschnitt 2.3 für erforderlich hält ( Nutzungsbeschränkungen); (ii) wenn Aryaka vernünftigerweise feststellt, dass eine Aussetzung notwendig ist, um materiellen Schaden für Aryaka oder seine anderen Kunden zu vermeiden, einschließlich wenn die Dienste Angriffen oder Störungen ausgesetzt sind, die außerhalb der Kontrolle von Aryaka liegen; oder (iii) wie nach geltendem Recht erforderlich oder auf Anfrage staatlicher Stellen.

    9.4 Wirkung der Kündigung.

    9.4.1. Allgemein; Gebühren. Bei Ablauf oder Kündigung eines Bestellformulars wird der Kunde ab dem Datum des Ablaufs oder der Kündigung den Zugriff auf und die Nutzung der entsprechenden Dienste, Aryaka-Geräte und vertraulichen Informationen von Aryaka unverzüglich einstellen. Bei Kündigung dieser Vereinbarung wird der Kunde ab dem Datum der Kündigung den Zugriff auf und die Nutzung aller Dienste, Aryaka-Geräte und vertraulichen Informationen von Aryaka sofort einstellen. Eine Kündigung aus irgendeinem Grund entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.

    9.4.2. Last-Mile-Rundkurs. Wenn der Kunde den Last Mile Circuit vor dem Ende der ursprünglichen Laufzeit, wie im Reseller-Bestellformular festgelegt, oder vor dem Ende eines Verlängerungszeitraums kündigt, zahlt der Kunde zusätzlich zu allen Gebühren für eine vorzeitige Kündigung einhundert Prozent (100 %) der Kosten und Kosten, die den Drittanbietern im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung des Last Mile Circuit entstehen.

    9.4.3. Rückgabe der Aryaka-Ausrüstung. Der Kunde wird alle Aryaka-Geräte innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Ablauf oder früherer Kündigung des jeweiligen Wiederverkäufer-Bestellformulars (oder dieser Vereinbarung) gemäß den von Aryaka bereitzustellenden Anweisungen für den vorausbezahlten Versand an Aryaka zurücksenden. Wenn der Kunde nicht alle Artikel der Aryaka-Ausrüstung innerhalb dieser Frist zurücksendet, wird dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 1,000 US-Dollar für jeden Artikel der Aryaka-Ausrüstung berechnet und gezahlt, der nicht so an Aryaka zurückgegeben wird.

    9.4.4. Überlebensbestimmungen. Die folgenden Abschnitte bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen: Unterabschnitt 2.3 (Nutzungsbeschränkungen), Abschnitt 3 (Gebühren und Zahlung), Abschnitt 4 (Eigentumsrechte), Abschnitt 5 (Vertraulichkeit und Datenschutz), Unterabschnitt 6.4 (Haftungsausschluss), Abschnitt 7 (Schadensersatz), Abschnitt 8 (Haftungsbeschränkung), Unterabschnitt 9.4 (Wirkung der Kündigung) und Abschnitt 10 (Allgemeine Bestimmungen).

  19. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
  20. 10.1 Verhältnis der Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Durch diese Vereinbarung wird weder eine Partnerschaft, ein Franchise, ein Joint Venture, ein Agentur-, Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien begründet, noch ist dies beabsichtigt. Ohne Einschränkung von Abschnitt 7 (Schadensersatz) gibt es keine Drittbegünstigten dieser Vereinbarung.

    10.2 Marketing. Aryaka darf und d verwendenispDen Namen, das Logo, die Marken und Dienstleistungsmarken des Kunden auf der Website von Aryaka und in den Marketingmaterialien von Aryaka zu veröffentlichen, um den Kunden als Kunden von Aryaka zu identifizieren. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Datum des Inkrafttretens an einer gemeinsamen Pressemitteilung mit Aryaka teilzunehmen, um die Nutzung der Dienste durch den Kunden anzukündigen, vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Parteien zum Inhalt und zur Verbreitung dieser Pressemitteilung.

    10.3 Hinweise. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und gelten als zugegangen bei: (i) persönlicher Übergabe; (ii) Datum der Zustellung der zertifizierten Postsendung erster Klasse mit angeforderter Rücksendebestätigung; oder (iii) schriftliche Empfangsbestätigung durch einen etablierten Nachtkurier. Mitteilungen werden an jede Partei an die in der Präambel dieser Vereinbarung angegebene Adresse gerichtet, mit „Achtung: Rechtsabteilung“ der jeweiligen Partei. Jede Partei kann den Empfänger von Mitteilungen ändern, indem sie Mitteilungen gemäß diesem Abschnitt übermittelt. Alle gemäß dieser Vereinbarung vorzunehmenden Mitteilungen und Mitteilungen erfolgen in englischer Sprache.

    10.4 Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung haftet keine der Parteien gegenüber der anderen für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung, sofern diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

    10.5 Zuordnung. Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung, sei es kraft Gesetzes oder auf andere Weise, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unbillig verweigert werden darf) abtreten. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit ohne Zustimmung der anderen Partei im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Unternehmensumstrukturierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte abtreten; vorausgesetzt, dass jede Abtretung des Kunden an ein Unternehmen erfolgt, das ein Konkurrent von Aryaka ist (oder ein oder mehrere verbundene Unternehmen hat, die Konkurrenten sind) von Aryaka oder das Produkte oder Dienstleistungen anbietet (oder deren verbundene Unternehmen anbieten), die mit Produkten oder Dienstleistungen von Aryaka oder seinen Unternehmen konkurrieren Partner bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Aryaka. Jeder Versuch einer Partei, ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung unter Verstoß gegen diesen Abschnitt abzutreten, ist ungültig und wirkungslos. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung bindend und kommt den Parteien, ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern zugute.

    10.6 Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt kalifornischem Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt, ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen, und die Parteien vereinbaren, sich der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der zuständigen Landesgerichte in San Mateo County, Kalifornien, oder der Bundesgerichte des Staates zu unterwerfen Nördlicher Bezirk von Kalifornien. Die Parteien erklären:sslSie lehnen die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ab. Aryaka hat Anspruch auf eine sofortige Erstattung aller Kosten und Ausgaben, die Aryaka durch den Kunden entstehen, einschließlich seiner angemessenen Anwaltsgebühren, im Falle einer Untersuchung, Klage oder Androhung einer solchen im Zusammenhang mit einem Verstoß oder angeblichen Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung. HIERMIT VERZICHTEN JEDE PARTEIEN AUF JEGLICHES RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN IM ZUSAMMENHANG MIT KLAGE- ODER RECHTSVERFAHREN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN.

    10.7 Exportkonformität. Jede Partei wird bei der Bereitstellung und Nutzung der Dienste die Exportgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer anwendbarer Gerichtsbarkeiten einhalten. Ohne das Vorstehende einzuschränken, (i) garantiert jede Partei, dass sie nicht auf einer Liste der US-Regierung mit Personen oder Organisationen aufgeführt ist, denen der Empfang von Exporten untersagt ist; und (ii) der Kunde wird den Benutzern nicht gestatten, unter Verstoß gegen US-Exportembargos, -verbote oder -beschränkungen auf die Dienste zuzugreifen oder diese zu nutzen.

    10.8 Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung. Jede Partei (einschließlich ihrer leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und aller von ihr kontrollierten Personen) wird alle geltenden Gesetze und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung einhalten und von ihren Auftragnehmern, Subunternehmern und allen Leiharbeitern verlangen, diese einzuhalten dem US Foreign Corrupt Practices Act und dem UK Bribery Act 2010. Es ist die Absicht der Parteien, keine Zahlungen, Angebote oder Wertübertragungen zu tätigen oder entgegenzunehmen, die den Zweck oder die Wirkung öffentlicher oder kommerzieller Bestechung, Annahme oder Duldung haben Erpressung, Schmiergelder oder andere rechtswidrige oder unangemessene Mittel zur Erlangung oder Beibehaltung von Geschäften oder zur Weiterleitung von Geschäften an eine natürliche oder juristische Person. Darüber hinaus garantiert jede Vertragspartei der anderen Partei, dass keiner ihrer leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Agenten oder Vertreter ein Beamter oder Angestellter der Regierung eines Territoriums oder einer Abteilung oder Einrichtung einer solchen Regierung ist, noch einer von ihnen ist Funktionär einer politischen Partei oder Kandidat für ein politisches Amt, der sich direkt oder indirekt an einem Teil der gemäß diesem Vertrag geschuldeten Beträge beteiligt.

    10.9 Rangfolge. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen des Datenschutzzusatzes und einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung hat der Datenschutzzusatz Vorrang. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen im Hauptteil dieser Vereinbarung und den Bestimmungen in der Leistungsbeschreibung und den Bedingungen haben die Bestimmungen im Hauptteil dieser Vereinbarung Vorrang. Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass alle Vereinbarungen zwischen einem Wiederverkäufer und einem Kunden, einschließlich der Bestellformulare für Wiederverkäufer, unabhängige Vereinbarungen zwischen diesen Unternehmen sind und Aryaka nicht Vertragspartei davon ist. Keine Bestimmung oder Bedingung in einer Vereinbarung zwischen einem Wiederverkäufer und einem Kunden, einschließlich der Bestellformulare für Wiederverkäufer, ändert diese Vereinbarung.

    10.10 InterpRetationen. Für Zwecke der InterpBeibehaltung dieser Vereinbarung: (i) sofern der Kontext nichts anderes erfordert, schließt der Singular den Plural ein und der Plural schließt den Singular ein; (ii) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, beziehen sich die Wörter „hier“, „hiervon“ und „hierunter“ sowie andere Wörter von ähnlicher Bedeutung auf die Vereinbarung als Ganzes und nicht auf einen bestimmten Abschnitt oder Absatz; (iii) die Wörter „umfassen“ und „einschließlich“ sind nicht als Einschränkungsbedingungen auszulegen und bedeuten daher „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“ und „einschließlich, ohne Einschränkung“; (iv) Verweise auf „Abschnitt“, „Abschnitte“, „Unterabschnitt“ oder „Unterabschnitte“ sind, sofern nicht anders angegeben, Verweise auf den/die aufgezählten Abschnitt(e) der Vereinbarung; (v) Verweise auf ein Gesetz (oder einen Punkt, der im Begriff „anwendbares Recht“ wie hierin definiert) enthalten ist, umfassen dieses Gesetz in geänderter oder ergänzter Form oder auf jedes neu verabschiedete Gesetz, das dieses Gesetz ersetzt, sofern anwendbar; (vi) Verweise auf „Tag“, „Monat“ und „Jahr“ bedeuten jeweils Kalendertag, Kalendermonat und Kalenderjahr; und (vii) Abschnitts- und Unterabschnittsüberschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und sollen die Bedeutung oder den Inhalt nicht beeinflussenerpWiderruf dieser Vereinbarung.

    10.11 Verschiedenes. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dar mattäh hiervon. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Vorschläge oder Zusicherungen zu ihrem Gegenstand mattähm. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer der Parteien bei der Ausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder ein anderes Recht dar. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, sind Änderungen, Ergänzungen oder Verzichtserklärungen auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet werden. vorausgesetzt, dass Aryaka die DPA von Zeit zu Zeit einseitig ändern kann, SLA Beschreibung und Bedingungen der Dienste sowie die Verfügbarkeit von Inhalten Dritter. Sollte die Anwendung einer Bestimmung dieser Vereinbarung auf bestimmte Tatsachen oder Umstände von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, dann (i) die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung in Bezug auf andere bestimmte Tatsachen oder Umstände und die Gültigkeit anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung wird dadurch in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt; und (ii) diese Bestimmung wird so weit wie möglich durchgesetzt, um die Absicht der Parteien zu verwirklichen, und ohne weitere Maßnahmen der Parteien in dem Umfang geändert, der erforderlich ist, um diese Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen darin sind keine der in einer Bestellung des Kunden oder in einer anderen Bestelldokumentation des Kunden genannten Bedingungen oder Konditionen verbindlich oder wirksam, und die darin enthaltenen Bedingungen und Konditionen gelten auch nicht als Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung Solche Geschäftsbedingungen sind null und nichtig. Diese Vereinbarung kann in Rechnung gestellt werdenerpKünste, die zusammengenommen ein verbindliches Rechtsinstrument bilden. Die Parteien stimmen der Verwendung elektronischer Signaturen und der Zustellung im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung zu und vereinbaren weiterhin, dass elektronische Signaturen dieser Vereinbarung mit der gleichen Kraft und Wirkung rechtsverbindlich sind wie manuell ausgeführte Signaturen.