VELRUSH BUSINESS NETWORKS PRIVATE LIMITED
MASTER-ABONNEMENTVERTRAG

Dieser Master-Dienstleistungsvertrag (dieser "Zustimmung") wird von und zwischen Velrush Business Networks Private Limited („Velrush“), einer ordnungsgemäß gemäß dem ( „Velrush“) gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, geschlossen.Indian) Companies Act, 2013 und mit eingetragenem Sitz in Indiqube-Zip #8, SBI Colony, 7th A Main, 3rd Block, Koramangala Bangalore Karnataka, 560034, und Kunde ("Kunde"). Velrush und der Kunde werden hier gemeinsam als „Parteien“ und jeweils einzeln als „Parteien“ bezeichnet "Party."

Von Zeit zu Zeit kann Velrush die Bedingungen dieser Vereinbarung ändern, indem es eine neue Version der Vereinbarung auf der Website veröffentlicht, ohne den Kunden darüber zu informieren. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Kunden nach der Veröffentlichung der geänderten Vereinbarung gilt als Annahme der geänderten Vereinbarung.

Unter Berücksichtigung der hierin enthaltenen Vereinbarungen vereinbaren die Parteien Folgendes:

  1. DEFINITIONEN
  2. Für die Zwecke dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe zusätzlich zu anderen definierten Begriffen, die in den Bestellformularen und hierin dargelegt sind, die nachstehende Bedeutung:

    1.1 „Partner“ Unter einem Unternehmen versteht man jedes andere Unternehmen, das dieses Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihm steht. Der Begriff „Kontrolle“ (und gegebenenfalls seine Variationen) bezeichnet die direkte oder indirekte Macht, die Leitung und Politik eines Unternehmens zu steuern oder zu beeinflussen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch Vertrag oder auf andere Weise.

    1.2 „Vereinbarung“ hat die in der Präambel dargelegte Bedeutung.

    1.3 "ANAP" Bedeutet die Aryaka Network Access Point (ANAP), ein Gerät, das Bandbreitenoptimierung bietet, SD-WAN Funktionen und Anwendungsbeschleunigung über einen WAN Link, der mit einem [Velrush Network] Point of Presence verbunden ist („POP“ oder „Velrush POP“).

    1.4 „Anwendbares Recht“ bezeichnet alle lokalen, staatlichen, nationalen oder ausländischen Gesetze, Verträge oder Vorschriften, die für die jeweilige Partei gelten.

    1.5 "Aryaka" Mittel Aryaka Networks, Inc., ein Unternehmen aus Delaware mit Büros in 1850 Gateway Drive, Suite 500, San Mateo, Kalifornien 94404 USA.

    1.6 „Vertrauliche Informationen“ einer Partei (die „Offenlegende Partei“) bezeichnet alle Informationen der offenlegenden Partei, die der anderen Partei (der offenlegenden Partei) offengelegt oder von ihr erfahren wurden "Die erhaltende Seite") im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder den darin vorgesehenen Transaktionen, die die offenlegende Partei als vertraulich angibt oder die die empfangende Partei aufgrund der Art der offengelegten Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich betrachten sollte. Ohne Einschränkung des Vorstehenden umfassen (i) vertrauliche Informationen von Velrush die Dienste und die Velrush-Ausrüstung (jeweils einschließlich der von Velrush bei der Bereitstellung der Dienste und der Velrush-Ausrüstung verwendeten Software (einschließlich Quellcode und Objektcode)), alle damit zusammenhängenden Informationen und zugrunde liegende Technologie, Prozesse und Materialien, Velrushs Sicherheitsinformationen, Audits und Berichte sowie die Bedingungen dieser Vereinbarung und Bestellformulare; (ii) Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören Kundendaten; und (iii) Zu den vertraulichen Informationen jeder Partei gehören Informationen zu ihren Geschäfts- und Marketingplänen, Technologie und technischen Informationen, Produktplänen und -designs sowie Geschäftsprozessen.

    1.7 „Kunde“ hat die in der Präambel dargelegte Bedeutung.

    1.8 „Kundendaten“ bezeichnet alle elektronischen Daten oder Informationen, die der Kunde an das [Velrush-Netzwerk] übermittelt (ausgenommen vertrauliche Informationen von Velrush).

    1.9 „Data Protection Addendum“ oder „DPA“ bezeichnet den Datenschutzzusatz, derzeit verfügbar unter www.aryaka.com/data-protection-addendum/, die von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung aktualisiert werden kann und durch diesen Verweis hierin aufgenommen und zum Bestandteil dieser Vereinbarung gemacht wird.

    1.10 „Offenlegende Partei“ hat die in der Definition von „Vertrauliche Informationen“ dargelegte Bedeutung.

    1.11 „Datum des Inkrafttretens“ hat die in der Präambel dargelegte Bedeutung.

    1.12 „EOL“ hat die in Abschnitt 2.5 (Lebensende) dargelegte Bedeutung.

    1.13 „Höhere Gewalt“ bezeichnet Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegen, einschließlich höherer Gewalt, Regierungshandlungen, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, Pandemien, Unruhen, Terroranschlägen, Streiks oder anderen Arbeitsproblemen oder Verzögerungen bei Dienstleistungen Dritter.

    1.14 „Letzte-Meile-Strecke“ bezeichnet die physische Verbindung (kabelgebunden oder drahtlos), die verwendet wird, um die Räumlichkeiten des Kunden mit dem nächstgelegenen Velrush POP zu verbinden. Bei der physischen Verbindung kann es sich um eine direkte Layer-2-Verbindung oder einen Internet-Circuit handeln. Die Art der Last-Mile-Strecke wird im Bestellformular angegeben.

    1.15 „Malicio„US-Kodex“ bedeutet Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojanische Pferde und andere schädliche oder schädliche Substanzenciouns Code, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme, die Schaden oder Störungen verursachen sollen.

    1.16 „Bestellformular“ bezeichnet ein Velrush-Bestelldokument für Käufe im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich Nachträgen dazu, das von Zeit zu Zeit ordnungsgemäß zwischen den Parteien abgeschlossen wird. Jedes im Rahmen dieser Vereinbarung abgeschlossene Bestellformular wird wie im Bestellformular dargelegt wirksam. Jedes Bestellformular unterliegt dieser Vereinbarung und wird durch diese geregelt, und diese Vereinbarung gilt durch Bezugnahme als in jedes Bestellformular einbezogen.

    1.17 „Partei“ und „Parteien“ haben die in der Präambel dargelegte Bedeutung.

    1.18 „Empfangende Partei“ hat die in der Definition von „Vertrauliche Informationen“ dargelegte Bedeutung.

    1.19 "SD-WAN" bedeutet softwaredefiniertes Weitverkehrsnetzwerk.

    1.20 „Service Level Agreement“ oder „SLA" bezeichnet die Service-Level-Bedingungen, die derzeit unter verfügbar sind https://www.aryaka.com/aryaka-service-level-agreement, die von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung aktualisiert werden können und durch diesen Verweis hierin aufgenommen und zum Bestandteil dieser Vereinbarung gemacht werden.

    1.21 „Dienstleistungen“ bezeichnet alle von Velrush bereitgestellten Dienste und alle von Velrush heruntergeladenen Materialien (einschließlich Java-Applets, Soft-ANAPund Browser-/Benutzeroberflächenkomponenten), Benutzerhandbücher, Code, Benutzeroberflächenkennwörter, Zubehör und andere Dokumente, die vom Kunden im Rahmen eines vollständig ausgeführten Bestellformulars bestellt werden, einschließlich zugehöriger Offline-Komponenten, die möglicherweise in einem Bestellformular oder in näher beschrieben werden die Beschreibung und die Bedingungen der Dienste.

    1.22 „Dienstbeschreibung und Bedingungen“ bezeichnet die dienstleistungsbezogenen Beschreibungen und Bedingungen, derzeit verfügbar unter [www.aryaka.com/services-terms/], die Velrush von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung aktualisieren kann und die durch diesen Verweis hierin aufgenommen und zum Bestandteil dieser Vereinbarung gemacht werden.

    1.23 „Dienstzeit“ bezeichnet den in einem Bestellformular angegebenen Zeitraum für die Dauer des Abonnements des Kunden für den jeweiligen Dienst (einschließlich etwaiger Erneuerungen oder Erweiterungen gemäß dem Bestellformular).

    1.24 „Steuern“ hat die in Abschnitt 3.3 (Steuern) dargelegte Bedeutung.

    1.25 „Begriff“ hat die in Abschnitt 9.1 (Vertragsdauer) dargelegte Bedeutung.

    1.26 „Inhalte Dritter“ bezeichnet Software, Technologie, Dienste, Daten und andere Inhalte oder Materialien Dritter, auf die der Kunde, seine verbundenen Unternehmen oder Benutzer über, in Verbindung mit oder als Teil der Dienste Zugriff haben oder diese nutzen können.

    1.27 „Benutzer“ bezeichnet Personen, die vom Kunden zur Nutzung der Dienste autorisiert wurden und denen vom Kunden (oder von Velrush auf Wunsch des Kunden) Benutzeridentifikationen und Passwörter zur Verfügung gestellt wurden. Zu den Benutzern können Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Vertreter des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen oder Dritte gehören, mit denen der Kunde Geschäfte abwickelt oder die sein Unternehmensnetzwerk nutzen.

    1.28 „Velrush-Ausrüstung“ bezeichnet jegliche von Velrush dem Kunden bereitgestellte oder bereitzustellende Hardware und Ausrüstung, die dem Kunden den Zugriff auf das [Velrush-Netzwerk] ermöglicht, einschließlich der ANAP-1000, ANAP-1500, ANAP-2000, ANAP-2500, und ANAP-3000 und einschließlich ANAPs mit „High Availability“ („HA ANAP“) und einen Velrush-Router, sofern von Velrush als Teil des Zugangsmechanismus zum [Velrush-Netzwerk] bereitgestellt.

    1.29 Von Velrush entschädigte Parteien“ bezeichnet Velrush, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter.

    1.30 „Velrush-Netzwerk“ bezeichnet Velrushs Netzwerk aus proprietären Servern und darin verteilter Software India.

  3. SERVICES
  4. 2.1 Dienstleistungen. Velrush stellt dem Kunden die Dienste gemäß dieser Vereinbarung und dem entsprechenden Bestellformular während der im jeweiligen Bestellformular festgelegten Dienstlaufzeit ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden und seine Benutzer gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Käufe im Rahmen dieser Vereinbarung weder von der Lieferung zukünftiger Funktionen oder Merkmale abhängig sind noch von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Kommentaren von Velrush zu zukünftigen Funktionen oder Merkmalen abhängig sind.

    2.2 Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde wird: (i) sicherstellen, dass Benutzer diese Vereinbarung einhalten; (ii) die volle Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten und die Mittel tragen, mit denen der Kunde oder seine verbundenen Unternehmen Kundendaten erwerben; (iii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf die Dienste und die Velrush-Ausrüstung oder deren Nutzung zu verhindern, und Velrush unverzüglich über jeden solchen unbefugten Zugriff oder die unbefugte Nutzung benachrichtigen; und (iv) Velrush unverzüglich über jede Änderung der Rechnungs- oder Kontaktinformationen des Kunden informieren.

    2.3 Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde ist nicht berechtigt (und wird dies auch keinem Dritten gestatten): (i) auf die Dienste oder die Velrush-Ausrüstung zuzugreifen oder diese zu nutzen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattetssly in dieser Vereinbarung zulässig; (ii) die Dienste verkaufen, weiterverkaufen, vermieten oder leasen oder Dienste über ein Servicebüro oder dergleichen bereitstellen; (iii) die Dienste nutzen, um rechtsverletzendes, verleumderisches oder anderweitig rechtswidriges oder unerlaubtes Material, Material, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt, oder Mali zu speichern, zu übertragen, zu nutzen oder darauf zuzugreifencioden Code nicht verwenden oder die Dienste auf andere Weise unter Verstoß gegen geltendes Recht nutzen; (iv) auf den Diensten basierende abgeleitete Werke zu erstellen oder Teile oder Inhalte der Dienste zu kopieren, zu formatieren oder zu spiegeln, mit Ausnahme des Kopierens oder Framings in den eigenen Intranets des Kunden oder auf andere Weise für die eigenen internen Geschäftszwecke des Kunden oder für Zwecke, die mit dieser Vereinbarung im Einklang stehen ; (v) die Dienste zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln, zu versuchen, Quellcode, Algorithmen, Methoden oder Techniken zu ermitteln, die in den Diensten verwendet oder verkörpert werden, oder auf die Dienste zuzugreifen, um ein wettbewerbsfähiges Produkt oder einen Wettbewerbsdienst zu erstellen, oder Funktionen zu kopieren, Funktionen oder Grafiken der Dienste; (vi) die Integrität oder Leistung der Dienste oder der darin enthaltenen Daten Dritter beeinträchtigen oder stören; (vii) versuchen, sich unbefugten Zugriff auf die Dienste oder die damit verbundenen Systeme oder Netzwerke zu verschaffen; (viii) Informationen über Velrushs Benchmarks, Preise oder andere außerhalb der Organisation des Kunden gesammelte Daten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von Velrush in jedem Fall veröffentlichen oder verbreiten; oder (ix) eine Verbindung zum [Velrush-Netzwerk] herstellen oder es anderweitig nutzen, ohne auch die Dienste und die Velrush-Ausrüstung zu nutzen. Der Kunde haftet für die Handlungen und Unterlassungen aller Benutzer im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.

    2.4 Inhalte und Partner Dritter. Inhalte Dritter, die im Zusammenhang mit den Diensten bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt werden, können den Bedingungen Dritter oder anderen zusätzlichen Bedingungen unterliegen, auf die in den Bestellformularen oder der Beschreibung und den Bedingungen der Dienste verwiesen wird. Velrush kann Dienstleistungen in bestimmten nicht-India Gerichtsbarkeiten über lokale Landespartner, die für die Erbringung von Dienstleistungen in diesen Gerichtsbarkeiten lizenziert sind. In solchen Fällen können zusätzliche Bedingungen gelten, auf die in den Bestellformularen oder in der Beschreibung und den Bedingungen der Dienste verwiesen wird. Der Kunde versteht, dass in bestimmten Gerichtsbarkeiten wie z China, geltende Gesetze und Vorschriften unterliegen einem schnellen Wandel und die Dienste müssen möglicherweise in Zukunft von Zeit zu Zeit aufgrund von Gesetzesänderungen, aufgrund von Änderungen im Int. geändert oder eingeschränkt werdenerpRückgriff auf oder Durchsetzungspraktiken in Bezug auf geltendes Recht oder wie anderweitig von lokalen Regierungsbehörden gefordert. Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass solche Änderungen und Einschränkungen ohne Einschränkung Folgendes umfassen oder zur Folge haben können: (i) die Einstellung bestimmter Dienste oder die Verwendung bestimmter Software oder Hardware, die zur Bereitstellung der Dienste verwendet wird; (ii) Sperrung oder Entfernung der Domain, Informationen oder Inhalte des Kunden; und (iii) Bereitstellung bestimmter Informationen an lokale Regierungsbehörden.

    2.5 Lebensende. Velrush kann sich nach eigenem Ermessen dafür entscheiden, die Produktion, den Vertrieb und den Support von Elementen oder Versionen der Dienste einzustellen und diese Elemente oder Versionen dadurch als End-of-Life („EOL“) zu kennzeichnen. Wenn Velrush beschließt, EOL für Elemente oder Versionen anzukündigen, wird Velrush dies mindestens neunzig (90) Tage im Voraus schriftlich mitteilen, was durch direkte Mitteilung oder Veröffentlichung auf der Website von [Velrush] erfolgen kann. Während dieser Kündigungsfrist kann der Kunde die entsprechenden EOL-Dienste gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung weiterhin nutzen. Velrush (entweder direkt oder über einen von Velrush ausgewählten Drittanbieter) wird weiterhin Support für die letzte kommerziell verfügbare Version dieser EOL-Dienste gemäß den geltenden Supportbedingungen von Velrush für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem angekündigten EOL-Datum bereitstellen nach Kündigung des entsprechenden Bestellformulars (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt), vorausgesetzt, dass der Kunde während dieses Zeitraums weiterhin Abonnement-, Lizenz- und Supportgebühren für diese Dienste zahlt. Velrush übernimmt keine Verpflichtungen hinsichtlich der EOL-Benachrichtigung, des Supports oder der Nutzung von Inhalten Dritter.

  5. GEBÜHREN UND ZAHLUNG
  6. 3.1 Gebühren. Der Kunde zahlt Velrush die in den Bestellformularen angegebenen Gebühren. Die Gebühren werden gemäß den Zahlungsbedingungen im jeweiligen Bestellformular oder, falls keine Zahlungsbedingungen angegeben sind, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum gezahlt. Sofern im jeweiligen Bestellformular nichts anderes angegeben ist, (i) sind die Gebühren angegeben und zahlbar Indian Rubine; und (ii) die Gebühren basieren auf den im Rahmen der Bestellformulare erworbenen Dienstleistungen. Außer als expresslWie im Hauptteil dieser Vereinbarung dargelegt, sind alle Zahlungsverpflichtungen nicht stornierbar und Gebühren nicht erstattungsfähig.

    3.2 Mahngebühren. Velrush kann Zinsen auf Rechnungsbeträge, die der Kunde nicht bis zum Fälligkeitsdatum erhalten hat, in Höhe von eineinhalb Prozent (1.5 %) pro Monat, täglich berechnet, oder des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, ab dem Datum berechnen die Zahlung war bis zur vollständigen Begleichung des offenen Restbetrags fällig. Velrush berechnet keine Zinsen auf Rechnungsbeträge, dispAbrechnungsfehler werden nach Treu und Glauben für einen Zeitraum von bis zu 45 Tagen geltend gemacht, sofern der Kunde Velrush darüber informiert. dispute innerhalb von zehn (10) Tagen, nachdem der Kunde die entsprechende Rechnung erhalten hat, und arbeitet sorgfältig mit Velrush zusammen, um das Problem zu lösen mattinnerhalb der genannten 45-Tage-Frist.

    3.3 Steuern. Die in den Bestellformularen genannten Gebühren beinhalten keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Abgaben jeglicher Art, einschließlich Mehrwertsteuer, Umsatz-, Nutzungs- oder Quellensteuer, die von einer lokalen, staatlichen, provinziellen, bundesstaatlichen oder ausländischen Gerichtsbarkeit (zusammengefasst: „Steuern“). Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die mit den Einkäufen des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung verbunden sind. Wenn Velrush gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für die der Kunde gemäß diesem Abschnitt verantwortlich ist, wird der entsprechende Betrag dem Kunden in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt.

  7. EIGENTUMSRECHTE
  8. 4.1 Rechtsvorbehalt. Vorbehaltlich der eingeschränkten Rechte ausdrücklichsslGemäß dieser Vereinbarung behält sich Velrush alle Rechte, Titel und Anteile an den Dienstleistungen und der Velrush-Ausrüstung sowie allen damit verbundenen und zugrunde liegenden Technologien und Dokumentationen vor, einschließlich aller Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse und anderen geistigen Eigentums- oder Eigentumsrechte. Der Kunde wird keine Maßnahmen ergreifen, um das Eigentum und die Rechte von Velrush oder seinen Lizenzgebern an den Diensten und der Velrush-Ausrüstung oder abgeleiteten Arbeiten oder Aktualisierungen davon zu gefährden, zu belasten, einzuschränken oder in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Velrush besitzt und behält Velrush ausschließlich alle Rechte, Titel und Interessen an den Dienstleistungen und der Velrush-Ausrüstung, und dem Kunden werden im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte gewährt, es sei denn, dies ist ausdrücklich vorgesehenssly hier dargelegt. Zur Klarstellung: Velrush behält sich das Recht auf Rückgabe aller Velrush-Geräte durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung vor. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen kann Velrush alle Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen, Korrekturen oder sonstigen Rückmeldungen des Kunden oder anderer Benutzer der Dienste im Zusammenhang mit den Produkten oder Dienstleistungen von Velrush frei nutzen und in seine Produkte und Dienstleistungen integrieren.

    4.2 Eigentum an Kundendaten. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Velrush ist ausschließlich der Kunde Eigentümer aller Rechte, Titel und Ansprüche an Kundendaten.

  9. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
  10. 5.1 Offenlegung und Nutzung vertraulicher Informationen. Sofern die offenlegende Partei nichts anderes schriftlich gestattet, (i) wird die empfangende Partei das gleiche Maß an Sorgfalt anwenden, das sie zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art anwendet (jedoch in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt). vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei für Zwecke außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung offenzulegen oder zu nutzen, und (ii) die empfangende Partei beschränkt den Zugriff auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter der empfangenden Partei, die dies benötigen solchen Zugriff für Zwecke, die mit dem Geltungsbereich dieser Vereinbarung im Einklang stehen, und die mit der empfangenden Partei Vertraulichkeitsvereinbarungen abgeschlossen haben (oder anderweitig an Beschränkungen mit der empfangenden Partei hinsichtlich der Offenlegung und Verwendung solcher vertraulichen Informationen gebunden sind), die nicht weniger streng sind als die hier dargelegten .

    5.2 Schutz der Kundendaten. Im Falle von Kundendaten wird Velrush angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten im oder im [Velrush-Netzwerk] zu schützen, alle vorbehaltlich und wie in den Daten dargelegt Schutzzusatz. Die Parteien vereinbaren, die gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen erforderlichen Informationen bereitzustellen, wie im Datenschutznachtrag dargelegt.

    5.3 Erzwungene Offenlegung. Eine Offenlegung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei durch die empfangende Partei in dem nach geltendem Recht erforderlichen Umfang gilt nicht als Verstoß gegen diese Vereinbarung, sofern die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich im Voraus schriftlich über eine solche erzwungene Offenlegung informiert (an die). soweit gesetzlich zulässig) und leistet auf Kosten der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung, wenn die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten möchte.

    5.4 Ausschlüsse. Zu den vertraulichen Informationen zählen keine Informationen, und dieser Abschnitt 5 (Vertraulichkeit und Datenschutz) gilt nicht für Informationen, die: (i) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei eine rechtswidrige Handlung oder Unterlassung begangen hat; (ii) die empfangende Partei kann nachweisen, dass sie der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt war, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde und ohne dass eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit bestand; (iii) die empfangende Partei kann nachweisen, dass sie unabhängig von der empfangenden Partei ohne Verwendung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurde; oder (iv) die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten hat.

  11. GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
  12. 6.1 Gegenseitige Garantien. Jede Partei garantiert der anderen Partei, dass (i) es sich um eine ordnungsgemäß organisierte, rechtsgültig bestehende und in der Gerichtsbarkeit ihrer Gründung ordnungsgemäß gegründete Körperschaft oder andere juristische Person handelt; und (ii) es über alle erforderlichen Unternehmens- oder ähnlichen Befugnisse verfügt, um diese Vereinbarung und jedes Bestellformular abzuschließen.

    6.2 Velrush-Garantien. Die Leistungsgarantien von Velrush für die Dienste sind im Service Level Agreement ausdrücklich festgelegt. Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden und die gesamte Haftung von Velrush bei etwaiger Verletzung dieser Garantien oder Nichteinhaltung der Service-Levels sind alle anwendbaren Service-Level-Gutschriften, die in der Service-Level-Vereinbarung enthalten sind.

    6.3 Kundengarantien. Der Kunde sichert zu, garantiert und verpflichtet sich während der Laufzeit, dass: (i) seine Nutzung der Dienste dem geltenden Recht entspricht; (ii) es wird kein Mali an Velrush übermittelncioUS-Code; und (iii) Kundendaten verletzen nicht das geistige Eigentum, die Publizität, die Privatsphäre oder andere Rechte Dritter und werden dies auch in Zukunft nicht tun.

    6.4 Haftungsausschluss. AUSSER ALS EXPRESSLVELRUSH, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND LIZENZGEBER ÜBERNEHMEN KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART UND SCHLIESSEN HIERMIT ALLE ANDEREN ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART AUS, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND ( ENTWEDER TATSÄCHLICH ODER DURCH GESETZ ODER GESETZLICH, IN BEZUG AUF DIE DIENSTLEISTUNGEN ODER THEMA MATTER dieser Vereinbarung, einschließlich aller stillschweigenden oder ausdrücklichen Garantien oder Bedingungen der Marktgängigkeit, der Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter sowie aller Garantien, die sich aus dem Geschäftsverlauf, dem Ablauf der Leistung oder der Nutzung des Handels ergeben können. VELRUSH GARANTIERT NICHT, DASS DIE NUTZUNG ODER DER ZUGRIFF AUF DIE DIENSTE ODER VELRUSH-GERÄTE FEHLERFREI, UNUNTERBROCHEN ODER SICHER SIND. ALLE INHALTE DRITTER, DIE VON VELRUSH ODER SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN BEREITGESTELLT ODER ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, WERDEN „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ OHNE ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. VELRUSH SCHLIESST JEGLICHE HAFTUNG AUS, DIE AUS INHALTEN DRITTER ENTSTEHT ODER MIT IHNEN IN ZUSAMMENHANG STEHT, UND DER KUNDE STIMMT ZU, DASS VELRUSH NICHT FÜR INHALTE DRITTER VERANTWORTLICH IST.

  13. ENTSCHÄDIGUNG
  14. 7.1 Entschädigung durch Velrush. Velrush verteidigt den Kunden gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren („Ansprüche“), die von Dritten gegen den Kunden erhoben oder vorgebracht werden und die behaupten, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung unmittelbar gültige geistige Eigentumsrechte verletzt India eines solchen Dritten und zahlt oder erstattet dem Kunden alle Schäden, Urteile, Verluste oder Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltskosten („Verluste“), die dem Kunden im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch endgültig zugesprochen werden; vorausgesetzt, dass der Kunde (a) Velrush unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert; (b) gibt Velrush die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs (vorausgesetzt, dass Velrush keinen Anspruch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden beilegen darf, es sei denn, der Vergleich entbindet den Kunden vorbehaltlos von jeglicher Haftung); und (c) stellt Velrush auf Kosten von Velrush jede angemessene Unterstützung im Zusammenhang mit der Verteidigung des Anspruchs bereit. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen übernimmt Velrush keine Verpflichtung oder Haftung gemäß diesem Abschnitt, soweit ein Anspruch auf Folgendes zurückzuführen ist oder daraus entsteht: (1) Nutzung der Dienste auf eine Weise, die nicht durch diese Vereinbarung genehmigt ist; (2) Änderung der Dienste durch eine andere Partei als Velrush oder basierend auf den Spezifikationen oder Anforderungen des Kunden; (3) Nutzung der Dienste in Kombination mit Produkten, Dienstleistungen, Prozessen oder Materialien, die nicht von Velrush bereitgestellt werden; (4) Inhalte Dritter; oder (5) Kundendaten oder Lieferungen oder Komponenten, die nicht von Velrush bereitgestellt werden. Wenn die Nutzung der Dienste durch den Kunden untersagt ist (oder nach Ansicht von Velrush wahrscheinlich sein wird), wenn dies durch einen Vergleich erforderlich ist oder wenn Velrush feststellt, dass solche Maßnahmen vernünftigerweise notwendig sind, um eine wesentliche Haftung zu vermeiden, kann Velrush nach eigenem Ermessen entweder: (i) ersetzen im Wesentlichen funktional ähnliche Produkte oder Dienstleistungen; (ii) dem Kunden das Recht verschaffen, die betroffenen Dienste weiterhin zu nutzen; oder wenn (i) und (ii) nach Velrushs Entscheidung wirtschaftlich nicht angemessen sind; (iii) Bestellformulare für betroffene Dienste oder diese Vereinbarung kündigen und dem Kunden die vom Kunden für die gekündigten Dienste gezahlten Gebühren zurückerstatten, die im Voraus bezahlt, aber vom Kunden nicht genutzt wurden. In diesem Abschnitt werden die gesamte Haftung von Velrush und der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden in Bezug auf Ansprüche oder Klagen im Zusammenhang mit der Verletzung oder Veruntreuung geistigen Eigentums in Bezug auf die Dienste festgelegt.

    7.2 Freistellung durch den Kunden. Der Kunde entschädigt, verteidigt und hält die entschädigten Parteien von Velrush schadlos gegenüber allen Ansprüchen oder Verlusten, die gegen eine oder mehrere entschädigte Partei(en) von Velrush geltend gemacht oder vorgebracht werden oder diesen entstehen, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben: (i) einem Verstoß des Kunden gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung Vereinbarung; (ii) Kundendaten; oder (iii) Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden; vorausgesetzt, dass Velrush (a) den Kunden unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert; (b) gibt dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs (vorausgesetzt, dass der Kunde keinen Anspruch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Velrush beilegen darf, es sei denn, der Vergleich entbindet die jeweilige(n) entschädigte(n) Partei(en) von Velrush vorbehaltlos von jeglicher Haftung); und (c) dem Kunden auf Kosten des Kunden jede angemessene Unterstützung im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen den Anspruch leistet.

  15. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
  16. 8.1 Haftungsbeschränkung. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG UND MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ABSCHNITT NACHSTEHENDEN FÄLLE ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEIEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, UNTER KEINEM FALL ÜBERSTEIGT GESAMTGEBÜHREN, DIE DER KUNDE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM JÜNGSTEN EREIGNIS, DAS EINE HAFTUNG BEGRÜNDET, GEZAHLT HAT. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG GILT KUMULATIV, wobei ALLE ZAHLUNGEN FÜR ANSPRÜCHE ODER SCHÄDEN ZUSAMMENGESCHLOSSEN WERDEN, UM DIE ERFÜLLUNG DER BESCHRÄNKUNG ZU FESTSTELLEN, UND DAS BESTEHEN EINES ODER MEHRERER ANSPRÜCHE ERWEITERT DIESE BESCHRÄNKUNG NICHT. DIESER ABSCHNITT GILT NICHT FÜR DIE ZAHLUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN GEMÄSS ABSCHNITT 3 (GEBÜHREN UND ZAHLUNG), (II) DIE SCHADENERSATZPFLICHTEN BEIDER PARTEIEN GEMÄSS ABSCHNITT 7 (SCHADLOSHALTUNG) ODER (III) DIE HAFTUNG DES KUNDEN FÜR VERLETZUNGEN GEGEN ABSCHNITT 2.3 (NUTZUNG) UND BESCHRÄNKT DIESE NICHT EINSCHRÄNKUNGEN), ABSCHNITT 4 (EIGENTUMSRECHTE) ODER ABSCHNITT 5 (VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ).

    8.2 Schadensersatzausschluss. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG UND MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ABSCHNITT FESTGELEGTEN ÜBERNIMMT KEINE PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI IN KEINEM FALL HAFTUNG FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, DECKUNGS- ODER STRAFFEHLER SCHÄDEN, JEGLICH DER VERURSACHUNG, OB VERTRAGLICH, AUS unerlaubter Handlung ODER AUFGRUND EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE, UND UNABHÄNGIG DAVON, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. Das Vorstehende gilt nicht für (I) die Zahlungspflichten des Kunden gemäß Abschnitt 3 (Gebühren und Zahlung), (II) die Entschädigungspflichten beider Parteien gemäß Abschnitt 7 (Entschädigung) oder (III) die Haftung des Kunden für Verstöße gegen Abschnitt 2.3 (Nutzung). EINSCHRÄNKUNGEN), ABSCHNITT 4 (EIGENTUMSRECHTE) ODER ABSCHNITT 5 (VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ).

  17. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
  18. 9.1 Vertragsdauer. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und dauert an, bis die in allen Bestellformularen angegebenen Bedingungen abgelaufen sind oder alle Bestellformulare (oder diese Vereinbarung) gekündigt wurden („Laufzeit“). Wenn derzeit kein Bestellformular in Kraft ist, kann jede Partei diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Jedes Bestellformular endet mit Ablauf seiner geltenden Laufzeit (einschließlich etwaiger Erneuerungen oder Verlängerungen gemäß dem Bestellformular), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben istssly darin oder in dieser Vereinbarung etwas anderes angegeben ist.

    9.2 Kündigung. Jede Partei kann diese Vereinbarung (i) mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen, wenn die andere Partei über eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung durch die andere Partei informiert wird, wenn diese Verletzung bis zum Ablauf dieser Kündigungsfrist nicht geheilt ist, oder (ii) unverzüglich, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzantrag oder ein anderes Verfahren im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten der Gläubiger gestellt wird. Im Falle einer Kündigung dieser Vereinbarung werden alle Bestellformulare gleichzeitig gekündigt.

    9.3 Aussetzung des Dienstes. Zusätzlich zu seinen anderen in dieser Vereinbarung festgelegten Rechten oder Rechtsmitteln (einschließlich Kündigungsrechten) behält sich Velrush das Recht vor, die Bereitstellung von Dienstleistungen auszusetzen: (i) wenn der Kunde mit einer Zahlung dreißig (30) Tage oder mehr im Rückstand ist ( es sei denn, der Betrag unterliegt einer angemessenen Abrechnung nach Treu und Glauben. dispute im Zusammenhang mit einer Rechnung und der Kunde hat Velrush rechtzeitig darüber informiertispute und arbeitet fleißig mit Velrush zusammen, um das Problem zu lösen mattgemäß Abschnitt 3.2 (Überfälligkeitsgebühren)); (ii) wenn Velrush eine Aussetzung aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen Abschnitt 2.3 (Nutzungsbeschränkungen) für erforderlich hält; (iii) wenn Velrush vernünftigerweise feststellt, dass eine Aussetzung notwendig ist, um materiellen Schaden für Velrush oder seine anderen Kunden zu vermeiden, einschließlich wenn die Dienste Angriffen oder Störungen ausgesetzt sind, die außerhalb der Kontrolle von Velrush liegen; oder (iv) wie nach geltendem Recht erforderlich oder auf Anfrage staatlicher Stellen.

    9.4 Wirkung der Kündigung.

    9.4.1. Allgemein; Gebühren. Bei Ablauf oder Kündigung eines Bestellformulars wird der Kunde ab dem Datum des Ablaufs oder der Kündigung den Zugriff auf und die Nutzung der entsprechenden Dienste, Velrush-Geräte und vertraulichen Informationen von Velrush unverzüglich einstellen. Bei Kündigung dieser Vereinbarung wird der Kunde ab dem Datum der Kündigung den Zugriff auf und die Nutzung aller Dienste, Velrush-Geräte und vertraulichen Informationen von Velrush sofort einstellen. Eine Kündigung aus irgendeinem Grund entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung aufgelaufene oder fällige und zahlbare Gebühren an Velrush zu zahlen.

    9.4.2. Last-Mile-Rundkurs. Wenn der Kunde den Last Mile Circuit vor dem Ende der ursprünglichen Laufzeit, wie in einem Bestellformular oder einem Verlängerungszeitraum festgelegt, kündigt, zahlt der Kunde zusätzlich zu allen an Velrush zu überweisenden Gebühren für die vorzeitige Kündigung hundertprozentige Zahlungen an Velrush ( 100 %) der Kosten und Ausgaben, die Velrush bei den zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleistern für die vorzeitige Beendigung des Last Mile Circuit entstehen.

    9.4.3. Rückkehr der Velrush-Ausrüstung. Der Kunde wird alle Velrush-Geräte innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Ablauf oder früherer Kündigung des jeweiligen Bestellformulars (oder dieser Vereinbarung) gemäß den von Velrush bereitzustellenden Anweisungen für den vorausbezahlten Versand an Velrush zurücksenden. Wenn der Kunde nicht alle Velrush-Ausrüstungsgegenstände innerhalb dieser Frist zurücksendet, werden dem Kunden [INR______] pro nicht an Velrush zurückgegebener Velrush-Ausrüstungsgegenstand in Rechnung gestellt und gezahlt.

    9.4.4. Überlebensbestimmungen. Die folgenden Abschnitte bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen: Abschnitt 2.3 (Nutzungsbeschränkungen), Abschnitt 3 (Gebühren und Zahlung), Abschnitt 4 (Eigentumsrechte), Abschnitt 5 (Vertraulichkeit und Datenschutz), Abschnitt 6.4 (Haftungsausschluss), Abschnitt 7 (Schadensersatz), Abschnitt 8 (Haftungsbeschränkung), Abschnitt 9.4 (Wirkung der Kündigung) und Abschnitt 10 (Allgemeine Bestimmungen).

  19. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
  20. 10.1 Beziehung der Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Durch diese Vereinbarung wird weder eine Partnerschaft, ein Franchise, ein Joint Venture, ein Agentur-, Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien begründet, noch ist dies beabsichtigt. Ohne Einschränkung von Abschnitt 7 (Schadensersatz) gibt es keine Drittbegünstigten dieser Vereinbarung.

    10.2 Vermarktung. Velrush darf und dispDen Namen, das Logo, die Marken und Dienstleistungsmarken des Kunden auf seiner Website oder der Website seiner verbundenen Unternehmen und in den Marketingmaterialien von Velrush zu veröffentlichen, um den Kunden als Kunden von Velrush zu identifizieren. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Datum des Inkrafttretens an einer gemeinsamen Pressemitteilung mit Velrush teilzunehmen, um die Nutzung der Dienste durch den Kunden anzukündigen, vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Parteien zum Inhalt und zur Verbreitung dieser Veröffentlichung.

    10.3 Hinweise. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und gelten als zugegangen bei: (i) persönlicher Übergabe; (ii) Datum der Zustellung der zertifizierten Postsendung erster Klasse mit angeforderter Rücksendebestätigung; oder (iii) schriftliche Empfangsbestätigung durch einen etablierten Nachtkurier. Mitteilungen werden an jede Partei an die in der Präambel dieser Vereinbarung angegebene Adresse gerichtet, mit „z. Hd. an die Rechtsabteilung“ der jeweiligen Partei. Jede Partei kann den Empfänger von Mitteilungen ändern, indem sie Mitteilungen gemäß diesem Abschnitt übermittelt. Alle gemäß dieser Vereinbarung vorzunehmenden Mitteilungen und Mitteilungen erfolgen in englischer Sprache.

    10.4 Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung haftet keine der Parteien gegenüber der anderen für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung, sofern diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

    10.5-Zuweisung. Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung, sei es kraft Gesetzes oder auf andere Weise, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unbillig verweigert werden darf) abtreten. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit (einschließlich aller Bestellformulare) ohne Zustimmung der anderen Partei im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Unternehmensumstrukturierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte abtreten; vorausgesetzt, dass jede Abtretung des Kunden an ein Unternehmen erfolgt, das ein Konkurrent von Velrush ist (oder ein oder mehrere verbundene Unternehmen hat, die Konkurrenten sind) von Velrush oder das Produkte oder Dienstleistungen anbietet (oder deren verbundene Unternehmen anbieten), die mit Produkten oder Dienstleistungen von Velrush oder seinen Unternehmen konkurrieren Partner unterliegen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Velrush. Jeder Versuch einer Partei, ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung unter Verstoß gegen diesen Abschnitt abzutreten, ist ungültig und wirkungslos. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung bindend und kommt den Parteien, ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern zugute.

    10.6 Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Bestimmungen und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt Indian Recht ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen, und die Parteien vereinbaren, vorbehaltlich 10.7 unten, sich der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der zuständigen staatlichen Gerichte in Bengaluru zu unterwerfen, India. Die Parteien erklären:sslSie lehnen die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ab. Velrush hat Anspruch auf eine sofortige Erstattung aller Kosten und Ausgaben, die Velrush durch den Kunden entstehen, einschließlich seiner angemessenen Anwaltsgebühren, im Falle einer Untersuchung, Klage oder Androhung einer solchen im Zusammenhang mit einem Verstoß oder angeblichen Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung.

    10.7 Schiedsverfahren. Alle DispStreitigkeiten, Differenzen und/oder Ansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, sei es während ihres Bestehens oder danach, werden durch ein Schiedsverfahren gemäß den Bestimmungen des Arbitration and Conciliation Act von 1996 oder etwaiger gesetzlicher Änderungen davon beigelegt und an das alleinige Schiedsverfahren von verwiesen ein im gegenseitigen Einvernehmen ernannter Schiedsrichter. Der von diesem Schiedsrichter erlassene Schiedsspruch ist endgültig und für alle Parteien dieser Vereinbarung bindend. Für den Fall, dass ein ernannter Schiedsrichter verstirbt oder aus irgendeinem Grund nicht in der Lage oder nicht willens ist, als Schiedsrichter zu fungieren, ernennen die Vertragsparteien nach dem Tod des Schiedsrichters oder seiner Unfähigkeit oder Unwilligkeit, als Schiedsrichter zu fungieren, eine andere Person als Schiedsrichter. Diese Person ist berechtigt, mit der Referenz in der Phase fortzufahren, in der sie von ihrem Vorgänger verlassen wurde. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Bangalore.

    10.8 Exportkonformität. Jede Partei wird die Exportgesetze und -vorschriften von einhalten India und anderen anwendbaren Gerichtsbarkeiten bei der Bereitstellung und Nutzung der Dienste. Ohne das Vorstehende einzuschränken, (i) garantiert jede Partei, dass sie nicht auf einer Regierungsliste von Personen oder Organisationen aufgeführt ist, denen der Empfang von Exporten untersagt ist; und (ii) der Kunde wird den Benutzern nicht gestatten, auf Dienste zuzugreifen oder diese zu nutzen, wenn dies gegen eine dieser Bestimmungen verstößt Indian Exportembargo, -verbot oder -beschränkung.

    10.9 Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung. Jede Partei (einschließlich ihrer leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und aller von ihr kontrollierten Personen) wird alle geltenden Antikorruptionsgesetze und -vorschriften einhalten und von ihren Auftragnehmern, Subunternehmern und allen Leiharbeitern verlangen, diese einzuhalten, einschließlich Die [Indian] Prevention of Corruption Act, 1988, US Foreign Corrupt Practices Act und UK Bribery Act 2010. Es ist die Absicht der Parteien, dass keine Zahlungen, Angebote oder Wertübertragungen vorgenommen oder entgegengenommen werden, die den Zweck oder die Wirkung haben, öffentlich zu werden oder kommerzielle Bestechung, Annahme oder Duldung von Erpressung, Schmiergeldern oder anderen rechtswidrigen oder unangemessenen Mitteln zur Erlangung oder Beibehaltung von Geschäften oder zur Weiterleitung von Geschäften an eine natürliche oder juristische Person. Darüber hinaus garantiert jede Vertragspartei der anderen Partei, dass keiner ihrer leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Agenten oder Vertreter ein Beamter oder Angestellter der Regierung eines Territoriums oder einer Abteilung oder Einrichtung einer solchen Regierung ist, noch einer von ihnen ist Funktionär einer politischen Partei oder Kandidat für ein politisches Amt, der sich direkt oder indirekt an einem Teil der gemäß diesem Vertrag geschuldeten Beträge beteiligt.

    10.10 Rangfolge. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen des Datenschutzzusatzes und einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung hat der Datenschutzzusatz Vorrang. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen im Hauptteil dieser Vereinbarung und den Bestimmungen in der Leistungsbeschreibung und den Bedingungen haben die Bestimmungen im Hauptteil dieser Vereinbarung Vorrang. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und den Bestimmungen eines Bestellformulars haben die Bestimmungen des Bestellformulars Vorrang. Ungeachtet des Vorstehenden können die Bestellformulare die Bestimmungen dieser Vereinbarung in Bezug auf Eigentumsrechte, Steuern, Vertraulichkeit, Datensicherheit oder Datenschutz, Zusicherungen, Gewährleistungen, Entschädigungen, Haftungsbeschränkungen, geltendes Recht oder die Rangfolge nicht ändern und nicht ersetzen.

    10.11 InterpRetationen. Für Zwecke der InterpBeibehaltung dieser Vereinbarung: (i) sofern der Kontext nichts anderes erfordert, schließt der Singular den Plural ein und der Plural schließt den Singular ein; (ii) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, beziehen sich die Wörter „hier“, „hiervon“ und „hierunter“ sowie andere Wörter von ähnlicher Bedeutung auf die Vereinbarung als Ganzes und nicht auf einen bestimmten Abschnitt oder Absatz; (iii) die Wörter „umfassen“ und „einschließlich“ sind nicht als Einschränkungsbedingungen auszulegen und bedeuten daher „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“ und „einschließlich, ohne Einschränkung“; (iv) Verweise auf „Abschnitt“ oder „Abschnitte“ sind, sofern nicht anders angegeben, Verweise auf den/die aufgezählten Abschnitt(e) der Vereinbarung; (v) Verweise auf ein Gesetz (oder einen Punkt, der im Begriff „anwendbares Recht“ wie hierin definiert) enthalten ist, umfassen dieses Gesetz in geänderter oder ergänzter Form oder auf jedes neu verabschiedete Gesetz, das dieses Gesetz ersetzt, sofern anwendbar; (vi) Verweise auf „Tag“, „Monat“ und „Jahr“ bedeuten jeweils Kalendertag, Kalendermonat und Kalenderjahr; und (vii) Abschnittsüberschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und sollen die Bedeutung oder den Inhalt nicht beeinflussenerpWiderruf dieser Vereinbarung.

    10.12 Verschiedenes. Diese Vereinbarung (zusammen mit allen Bestellformularen) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dar mattäh hiervon. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Vorschläge oder Zusicherungen zu ihrem Gegenstand mattähm. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer der Parteien bei der Ausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder ein anderes Recht dar. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, sind Änderungen, Ergänzungen oder Verzichtserklärungen auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet werden. vorausgesetzt, dass Velrush die DPA von Zeit zu Zeit einseitig ändern kann, SLA Beschreibung und Bedingungen der Dienste sowie die Verfügbarkeit von Inhalten Dritter. Sollte die Anwendung einer Bestimmung dieser Vereinbarung auf bestimmte Tatsachen oder Umstände von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, dann (i) die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung in Bezug auf andere bestimmte Tatsachen oder Umstände und die Gültigkeit anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung wird dadurch in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt; und (ii) diese Bestimmung wird so weit wie möglich durchgesetzt, um die Absicht der Parteien zu verwirklichen, und ohne weitere Maßnahmen der Parteien in dem Umfang geändert, der erforderlich ist, um diese Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen darin sind keine der in einer Bestellung des Kunden oder in einer anderen Bestelldokumentation des Kunden genannten Bedingungen oder Konditionen verbindlich oder wirksam, und die darin enthaltenen Bedingungen und Konditionen gelten auch nicht als Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung oder einer Bestellung Formular und alle derartigen Geschäftsbedingungen sind null und nichtig. Diese Vereinbarung kann in Rechnung gestellt werdenerpKünste, die zusammengenommen ein verbindliches Rechtsinstrument bilden. Die Parteien stimmen der Verwendung elektronischer Signaturen und der Zustellung im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung zu und vereinbaren weiterhin, dass elektronische Signaturen dieser Vereinbarung mit der gleichen Kraft und Wirkung rechtsverbindlich sind wie manuell ausgeführte Signaturen.